Target SC
AktivZulassungs-Nr.
00A637-00
Zulassungsinhaber
Nicht verfügbar
Zulassung bis
30. August 2026
Wirkstoff
Metamitron (700 GL)
Formulierung
SC
Wirkungsbereich
Herbizid
Anwendungen (11)
Futterrübe (BEAVC), Zuckerrübe (BEAVA)
Echte Kamille (MATCH)
3 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Futterrübe (BEAVC), Zuckerrübe (BEAVA)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
1 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
8x
Auflagen
Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) (BEAVX)
Echte Kamille (MATCH)
3 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) (BEAVX)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
1 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
8x
Auflagen
Blumenzwiebeln (NNNBZ), Knollengewächse (Zierpflanzen) (NNKNG), Lilium-Arten (LILSS)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
3 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Lilium-Arten (LILSS)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
3 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Lilium-Arten (LILSS)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
0.5 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
10x
Auflagen
Lilium-Arten (LILSS)
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS), Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS)
20 CA
2-4 LA
0 Tage
2x
Auflagen
Erdbeere (FRAAN)
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS), Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS)
0.5 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
3x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS), Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS)
3 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS), Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS)
3 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 10 m eingehalten werden.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 5
Es ist sicherzustellen, dass bei Ausdünnung oder vorzeitigem Umbruch des Bestandes innerhalb von 60 Tagen nach der letzten Behandlung Zuckerrübenblätter nicht verfüttert werden.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN1001
NN1002