POLUX
AktivZulassungs-Nr.
00A639-00
Zulassungsinhaber
Jebagro GmbH
Zulassung bis
14. August 2027
Wirkstoff
Deltamethrin (25 GL)
Formulierung
EC
Wirkungsbereich
Insektizid
Anwendungen (26)
Winterweichweizen (TRZAW), Wintergerste (HORVW), Winterhafer (AVESW), Wintertriticale (TTLWI), Winterroggen (SECCW), Winterhartweizen (TRZDW)
Blattläuse als Virusvektoren (APXXSP_3)
0.2 l/ha
200-300 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Winterhartweizen (TRZDW), Winterweichweizen (TRZAW), Wintergerste (HORVW), Winterhafer (AVESW), Wintertriticale (TTLWI), Winterroggen (SECCW)
Opomyza spec. (Getreidefliegen) (OPOMSP)
0.25 l/ha
200-300 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Winterhartweizen (TRZDW), Winterweichweizen (TRZAW), Wintergerste (HORVW), Winterhafer (AVESW)
Blattläuse (APXXSP)
0.25 l/ha
200-300 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Sommerhartweizen (TRZDS), Sommerweichweizen (TRZAS), Sommergerste (HORVS), Sommerhafer (AVESA), Sommertriticale (TTLSO), Sommerroggen (SECCS)
Blattläuse als Virusvektoren (APXXSP_3)
0.2 l/ha
200-300 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Sommerhartweizen (TRZDS), Sommerweichweizen (TRZAS), Sommergerste (HORVS), Sommerhafer (AVESA), Sommertriticale (TTLSO), Sommerroggen (SECCS)
Opomyza spec. (Getreidefliegen) (OPOMSP)
0.25 l/ha
200-300 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Sommerhartweizen (TRZDS), Sommerweichweizen (TRZAS), Sommergerste (HORVS), Sommerhafer (AVESA)
Blattläuse (APXXSP)
0.25 l/ha
200-300 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) (NNNKK)
Kohlerdflöhe (PHYENE), Blattläuse (APXXSP), Schmetterlingsraupen (LEPISR), Weiße Fliegen (ALEUSP)
0.3 l/ha
200-400 l/ha
7 Tage
2x
Auflagen
Blumenkohl (BRSOB)
Blattläuse (APXXSP), Schmetterlingsraupen (LEPISR), Weiße Fliegen (ALEUSP)
0.3 l/ha
200-400 l/ha
7 Tage
3x
Auflagen
Blumenkohl (BRSOB)
Kohlerdflöhe (PHYENE)
0.3 l/ha
200-400 l/ha
7 Tage
3x
Auflagen
Zuckerrübe (BEAVA)
Erdflöhe (Halticinae) (HALTSP)
0.3 l/ha
200-400 l/ha
30 Tage
1x
Auflagen
Futtererbse (PIBSA)
Blattläuse (APXXSP), Blattrandkäfer (SITNSP)
0.3 l/ha
200-400 l/ha
7 Tage
2x
Auflagen
Erbse (PIBST)
Erbsengallmücke (Contarinia pisi) (CONTPI)
0.25 l/ha
200-400 l/ha
7 Tage
2x
Auflagen
Erbse (PIBST)
Blattrandkäfer (SITNSP)
0.3 l/ha
200-400 l/ha
7 Tage
1x
Auflagen
Sommerraps (BRSNS)
Rapsglanzkäfer (MELIAE)
0.3 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Winterraps (BRSNW)
Blattläuse als Virusvektoren (APXXSP_3)
0.25 l/ha
200-200 l/ha
0 Tage
4x
Auflagen
Winterraps (BRSNW)
Gefleckter Kohltriebrüssler (CEUTQU), Schwarzer Kohltriebrüssler (Ceutorhynchus picitarsis) (CEUTPI)
0.25 l/ha
200-200 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Winterraps (BRSNW)
Rapsglanzkäfer (MELIAE)
0.3 l/ha
200-200 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Gurke (CUMSA), Tomate (LYPES)
Schmetterlingsraupen (LEPISR), Weiße Fliegen (ALEUSP), Schildlaus-Arten (COXXSP), Blattläuse (APXXSP)
0.18 l/ha
600-600 l/ha
7 Tage
3x
Auflagen
Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) (CPSAN)
Weiße Fliegen (ALEUSP), Schildlaus-Arten (COXXSP), Schmetterlingsraupen (LEPISR), Thrips spp. (THRISP), Blattläuse (APXXSP)
0.18 l/ha
600-600 l/ha
7 Tage
3x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Schmetterlingsraupen (LEPISR), Weiße Fliegen (ALEUSP), Schildlaus-Arten (COXXSP), Blattläuse (APXXSP), Thrips spp. (THRISP), Blattwanzen (HEXXSP)
1.05 l/ha
500-1500 l/ha
0 Tage
3x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Schmetterlingsraupen (LEPISR), Weiße Fliegen (ALEUSP), Schildlaus-Arten (COXXSP), Blattläuse (APXXSP), Thrips spp. (THRISP), Blattwanzen (HEXXSP)
1.05 l/ha
500-1500 l/ha
0 Tage
3x
Auflagen
Futterrübe (BEAVC)
Erdflöhe (Halticinae) (HALTSP)
0.3 l/ha
200-400 l/ha
30 Tage
1x
Auflagen
Leindotter (CMASA)
Rapsglanzkäfer (MELIAE), Kohlschotenrüssler = Rapsschotenrüssler (CEUTAS_2), Kohlschotenmücke (DASYBR)
0.3 l/ha
200-null l/ha
0 Tage
3x
Auflagen
Leindotter (CMASA)
Blattläuse als Virusvektoren (APXXSP_3)
0.25 l/ha
200-null l/ha
0 Tage
4x
Auflagen
Leindotter (CMASA)
Kohlschotenmücke (DASYBR), Kohlschotenrüssler (CEUTAS)
0.3 l/ha
200-null l/ha
0 Tage
4x
Auflagen
Leindotter (CMASA)
Rapsglanzkäfer (MELIAE)
0.3 l/ha
200-null l/ha
0 Tage
4x
Auflagen
Auflagen
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 35 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen.
Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen.
Es ist sicherzustellen, dass beim manuellen Entfernen von Schosserrüben ein T-Shirt, eine lange Arbeitshose und festes Schuhwerk getragen werden.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 3A
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
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