SHYFO
AktivZulassungs-Nr.
00A642-00
Zulassungsinhaber
Nicht verfügbar
Zulassung bis
14. Dezember 2026
Wirkstoff
Glyphosat (360 GL)
Formulierung
SL
Wirkungsbereich
Herbizid
Anwendungen (10)
Ackerbaukulturen (NNNAC)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
3 l/ha
100-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Stilllegungsflächen (YSTIL)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
3 l/ha
100-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Ackerbaukulturen (NNNAC)
Gemeine Quecke (AGRRE)
3 l/ha
100-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Stilllegungsflächen (YSTIL)
Gemeine Quecke (AGRRE)
3 l/ha
100-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Baumschulgehölzpflanzen (NNNBA)
Einkeimblättrige Unkräuter (TTTMM)
2 l/ha
100-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Laubholz (NNNWL), Nadelholz (NNNWN)
Einkeimblättrige Unkräuter (TTTMM)
2 l/ha
100-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Laubholz (NNNWL), Nadelholz (NNNWN)
Einkeimblättrige Unkräuter (TTTMM)
2 l/ha
100-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Laubholz (NNNWL), Nadelholz (NNNWN)
Adlerfarn (PTEAQ), Holzgewächse (NNNVP)
3 l/ha
100-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Laubholz (NNNWL), Nadelholz (NNNWN)
Adlerfarn (PTEAQ), Holzgewächse (NNNVP)
3 l/ha
100-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
1.5 l/ha
100-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 9
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Das Mittel ist fischgiftig.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ha überschreitet.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels ist eine Kopfbedeckung zu tragen .
Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN1001
NN1002