Starjet 250 SC
AktivZulassungs-Nr.
00A655-00
Zulassungsinhaber
Beiselen GmbH
Zulassung bis
30. Mai 2028
Wirkstoff
Azoxystrobin (250 GL)
Formulierung
SC
Wirkungsbereich
Fungizid
Weitere Vertriebsfirmen
- QEMETICA Agricultural Solutions
Anwendungen (9)
Raps (BRSNN)
Sclerotinia sclerotiorum (SCLESC)
1 l/ha
200-400 l/ha
21 Tage
1x
Auflagen
Raps (BRSNN)
Alternaria brassicae (ALTEBA)
1 l/ha
200-400 l/ha
21 Tage
1x
Auflagen
Raps (BRSNN)
Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans) (LEPTMA)
1 l/ha
200-400 l/ha
21 Tage
1x
Auflagen
Weizen (TRZSS)
Braunrost (Puccinia recondita) (PUCCRE)
1 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Triticale (TTLSS)
Rhynchosporium secalis (RHYNSE)
1 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Triticale (TTLSS)
Braunrost (Puccinia recondita) (PUCCRE)
1 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Roggen (SECCE)
Braunrost (Puccinia recondita) (PUCCRE)
1 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Gerste (HORVX)
Zwergrost (Puccinia hordei) (PUCCHD)
1 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Gerste (HORVX)
Rhynchosporium secalis (RHYNSE)
1 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Auflagen
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C3
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1