Xilon
AktivZulassungs-Nr.
00A662-00
Zulassungsinhaber
Nicht verfügbar
Zulassung bis
30. Oktober 2026
Wirkstoff
Trichoderma asperellum Stamm T34 (10 GK)
Formulierung
GR
Wirkungsbereich
Fungizid
Anwendungen (8)
Sonnenblume (HELAN)
Sclerotinia sclerotiorum (SCLESC)
10 KH
null-null
0 Tage
1x
Auflagen
Sojabohne (GLXMA)
Sclerotinia sclerotiorum (SCLESC)
10 KH
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0 Tage
1x
Auflagen
Mais (ZEAMX)
Fusarium-Arten (FUSASP)
10 KH
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0 Tage
1x
Auflagen
Sonnenblume (HELAN)
Sclerotinia sclerotiorum (SCLESC)
10 KH
200-500 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Mais (ZEAMX)
Fusarium-Arten (FUSASP)
10 KH
200-500 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Sojabohne (GLXMA)
Sclerotinia sclerotiorum (SCLESC)
10 KH
200-500 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Winterraps (BRSNW)
Sclerotinia sclerotiorum (SCLESC)
10 KH
200-500 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Winterraps (BRSNW)
Sclerotinia sclerotiorum (SCLESC)
10 KH
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0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden.
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Die Verpackung ist mit der Aufschrift "Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung von Sensibilisierungsreaktionen enthalten" zu versehen.
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): WMFBM2
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN1001
NN1002