ENERVIN Pro
AktivZulassungs-Nr.
00A695-00
Zulassungsinhaber
BASF SE
Zulassung bis
30. Dezember 2026
Wirkstoff
Kaliumphosphonat (Kaliumphosphit) + Ametoctradin (453 GL, 75 GL)
Formulierung
SC
Wirkungsbereich
Fungizid
Anwendungen (7)
Weinrebe (VITVI)
Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) (PLASVI)
10.4 l/ha
null-null
35 Tage
2x
Auflagen
Weinrebe (VITVI)
Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) (PLASVI)
10.4 l/ha
null-null
35 Tage
2x
Auflagen
Porree (ALLPO)
Phytophthora porri (PHYTPO)
3.2 l/ha
100-1000 l/ha
7 Tage
1x
Auflagen
Speisezwiebel (ALLCE)
Falscher Mehltau (Peronospora destructor) (PERODE)
3.2 l/ha
100-1000 l/ha
7 Tage
1x
Auflagen
Winterheckenzwiebel (ALLFI)
Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) (PEROSP)
3.2 l/ha
100-1000 l/ha
7 Tage
1x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) (PEROSP)
3.2 l/ha
500-2000 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) (PEROSP)
3.2 l/ha
500-2000 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Auflagen
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Weinbau bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Weinbau lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C8
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): P7
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN1002