Systiva
Läuft bald abZulassungs-Nr.
00A722-00
Zulassungsinhaber
BASF SE
Zulassung bis
30. Mai 2026
Wirkstoff
Fluxapyroxad (333 GL)
Formulierung
FS
Wirkungsbereich
Fungizid
Anwendungen (14)
Winterroggen (SECCW)
Schneeschimmel (Monographella nivalis) (MONGNI)
100 CD
400-1200 CD
0 Tage
1x
Auflagen
Winterroggen (SECCW)
Rhynchosporium secalis (RHYNSE)
100 CD
400-1200 CD
0 Tage
1x
Auflagen
Sommergerste (HORVS)
Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) (PYRNTE)
75 CD
400-1200 CD
0 Tage
1x
Auflagen
Sommergerste (HORVS)
Rhynchosporium secalis (RHYNSE)
75 CD
400-1200 CD
0 Tage
1x
Auflagen
Sommergerste (HORVS)
Echter Mehltau (Erysiphe graminis) (ERYSGR)
75 CD
400-1200 CD
0 Tage
1x
Auflagen
Sommergerste (HORVS)
Streifenkrankheit (Pyrenophora graminea) (PYRNGR)
75 CD
400-1200 CD
0 Tage
1x
Auflagen
Wintergerste (HORVW)
Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) (PYRNTE)
150 CD
400-1200 CD
0 Tage
1x
Auflagen
Wintergerste (HORVW)
Rhynchosporium secalis (RHYNSE)
150 CD
400-1200 CD
0 Tage
1x
Auflagen
Wintergerste (HORVW)
Echter Mehltau (Erysiphe graminis) (ERYSGR)
150 CD
400-1200 CD
0 Tage
1x
Auflagen
Wintergerste (HORVW)
Streifenkrankheit (Pyrenophora graminea) (PYRNGR)
150 CD
400-1200 CD
0 Tage
1x
Auflagen
Wintergerste (HORVW)
Schneeschimmel (Monographella nivalis) (MONGNI)
150 CD
400-1200 CD
0 Tage
1x
Auflagen
Winterweichweizen (TRZAW)
Echter Mehltau (Erysiphe graminis) (ERYSGR)
150 CD
400-1200 CD
0 Tage
1x
Auflagen
Winterweichweizen (TRZAW)
Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) (SEPTTR)
150 CD
400-1200 CD
0 Tage
1x
Auflagen
Winterweichweizen (TRZAW)
Schneeschimmel (Monographella nivalis) (MONGNI)
150 CD
400-1200 CD
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C2
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das behandelte Saatgut einschließlich enthaltener oder beim Sävorgang entstehender Stäube vollständig in den Boden einbringen."
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.
Beim Absacken des Saatgutes sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.
Beim Reinigen der Beizgeräte sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.
Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Reinigen des Beizgerätes.
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen."
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden."
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Behandeltes Saatgut und Reste wie Bruchkorn und Stäube, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle."
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB663
NN1001
NN1002