ADM.09050.H.1.A
AktivZulassungs-Nr.
00A775-00
Zulassungsinhaber
Nicht verfügbar
Zulassung bis
14. Dezember 2026
Wirkstoff
Trinexapac (155.6 GL)
Formulierung
EC
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Anwendungen (4)
Winterweichweizen (TRZAW)
Halmfestigung (YHALM)
0.5 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Wintergerste (HORVW)
Halmfestigung (YHALM)
0.8 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Triticale (TTLSS)
Halmfestigung (YHALM)
0.6 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Winterroggen (SECCW)
Halmfestigung (YHALM)
0.6 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB6641