CLETHOFIN 240
AktivZulassungs-Nr.
00A801-00
Zulassungsinhaber
Nicht verfügbar
Zulassung bis
30. Mai 2027
Wirkstoff
Clethodim (240 GL)
Formulierung
KL
Wirkungsbereich
Herbizid
Anwendungen (10)
Zuckerrübe (BEAVA), Futterrübe (BEAVC)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS)
0.75 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Zuckerrübe (BEAVA), Futterrübe (BEAVC)
Gemeine Quecke (AGRRE)
1 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Kartoffel (SOLTU)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS)
0.75 l/ha
200-400 l/ha
60 Tage
1x
Auflagen
Kartoffel (SOLTU)
Gemeine Quecke (AGRRE)
1 l/ha
200-400 l/ha
60 Tage
1x
Auflagen
Winterraps (BRSNW)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS)
0.5 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Erdbeere (FRAAN)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS)
0.75 l/ha
200-400 l/ha
28 Tage
1x
Auflagen
Erdbeere (FRAAN)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS)
0.75 l/ha
200-400 l/ha
28 Tage
1x
Auflagen
Baumschulgehölzpflanzen (NNNBA)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS)
0.75 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Baumschulgehölzpflanzen (NNNBA)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS)
0.75 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Laubholz (NNNWL), Nadelholz (NNNWN)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS)
0.75 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 3 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 56 Tagen nach der Anwendung in Beerenobst (ausgenommen Strauchbeerenobst) lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen bis 56 Tage nach der Anwendung in Nadelholz/Laubholz lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass beim manuellen Entfernen von Schosserrüben lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 1
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S2
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN1001