Largo
AktivZulassungs-Nr.
00A853-00
Zulassungsinhaber
Nicht verfügbar
Zulassung bis
14. Juli 2026
Wirkstoff
Gibberellinsäure (400 GK)
Formulierung
SG
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Anwendungen (8)
Pelargonium-Arten (PELSS)
Erhaltung der Qualität (LAGERQ)
100 GH
1000-1000 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Pelargonium-Arten (PELSS)
Erhaltung der Qualität (LAGERQ)
50 GH
1000-1000 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Alpenveilchen (CYZPE), Zierkohl (BRSOZ)
Beeinflussung der Blühperiode (WLPXX), Erhaltung der Qualität (LAGERQ)
100 GH
1000-1000 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Spathiphyllum (1SQFG)
Blühinduktion (YBLIN), Erhaltung der Qualität (LAGERQ)
150 GH
1000-1000 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Chrysanthemum (1CHYG)
Förderung des Trieblängenwachstums (TRIEBVL)
40 GH
1000-1000 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Schnittblumen (NNNZS)
Erhaltung der Qualität (LAGERQ)
2 GX
100-100 LW
0 Tage
1x
Auflagen
Alpenveilchen (CYZPE), Zierkohl (BRSOZ)
Beeinflussung der Blühperiode (WLPXX), Erhaltung der Qualität (LAGERQ)
100 GH
1000-1000 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Spathiphyllum (1SQFG)
Erhaltung der Qualität (LAGERQ), Blühinduktion (YBLIN)
150 GH
1000-1000 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Mittel nicht über 30 °C lagern
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN1001
NN1002