Dyllis
AktivZulassungs-Nr.
00A903-00
Zulassungsinhaber
Nicht verfügbar
Zulassung bis
30. März 2028
Wirkstoff
Prothioconazol (250 GL)
Formulierung
EC
Wirkungsbereich
Fungizid
Anwendungen (6)
Winterweichweizen (TRZAW)
Braunrost (Puccinia recondita f. sp. tritici) (PUCCRT), Echter Mehltau (Erysiphe graminis) (ERYSGR), DTR-Blattdürre (Drechslera tritici-repentis) (PYRNTR), Septoria nodorum (LEPTNO), Gelbrost (Puccinia striiformis) (PUCCST)
0.8 l/ha
150-400 l/ha
35 Tage
3x
Auflagen
Wintergerste (HORVW)
Rhynchosporium secalis (RHYNSE), Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) (PYRNTE), Zwergrost (Puccinia hordei) (PUCCHD), Echter Mehltau (Erysiphe graminis) (ERYSGR)
0.8 l/ha
150-400 l/ha
35 Tage
2x
Auflagen
Sommergerste (HORVS)
Rhynchosporium secalis (RHYNSE), Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) (PYRNTE), Zwergrost (Puccinia hordei) (PUCCHD), Echter Mehltau (Erysiphe graminis) (ERYSGR)
0.8 l/ha
150-400 l/ha
35 Tage
2x
Auflagen
Winterweichweizen (TRZAW)
Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) (SEPTTR)
0.8 l/ha
150-400 l/ha
35 Tage
3x
Auflagen
Wintergerste (HORVW)
Sprenkelkrankheit (Ramularia collo-cygni) (RAMUCC)
0.8 l/ha
150-400 l/ha
35 Tage
2x
Auflagen
Sommergerste (HORVS)
Sprenkelkrankheit (Ramularia collo-cygni) (RAMUCC)
0.8 l/ha
150-400 l/ha
35 Tage
2x
Auflagen
Auflagen
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NB6644
NB6645
NN1001