LALGUARD M52 GR
Läuft bald abZulassungs-Nr.
00A931-00
Zulassungsinhaber
Nicht verfügbar
Zulassung bis
29. April 2026
Wirkstoff
Metarhizium brunneum Stamm Ma 43 (vormals M. anisopliae F52) (19.9 GK)
Formulierung
GR
Wirkungsbereich
Insektizid
Anwendungen (5)
Beerenobst (NNNOB)
Gefurchter Dickmaulrüssler (OTIOSU)
0.5 KU
null-null
1 Tage
2x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Gefurchter Dickmaulrüssler (OTIOSU)
0.5 KU
null-null
0 Tage
2x
Auflagen
Weinrebe (VITVI)
Gefurchter Dickmaulrüssler (OTIOSU)
0.5 KU
null-null
1 Tage
2x
Auflagen
Beerenobst (NNNOB)
Gefurchter Dickmaulrüssler (OTIOSU)
0.5 KU
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1 Tage
2x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Gefurchter Dickmaulrüssler (OTIOSU)
0.5 KU
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0 Tage
2x
Auflagen
Auflagen
Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Beim Umgang mit behandelter Erde und bei nachfolgenden Pflanzarbeiten Schutzhandschuhe tragen.
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): UNF
Pflanzenschutzmittel bei 4 °C lagern.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Die Verpackung ist mit der Aufschrift "Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung von Sensibilisierungsreaktionen enthalten" zu versehen.
Auf der Verpackung ist ein Verfallsdatum anzugeben. Dieses darf einen Zeitraum von 18 Monaten nach der Produktion nicht überschreiten.
Verpackungen
Hinweise
NB6641