RootDei Biocontrol
AktivZulassungs-Nr.
00A933-00
Zulassungsinhaber
Biocontrol Technologies S. L.
Zulassung bis
30. Oktober 2026
Wirkstoff
Trichoderma asperellum Stamm T34 (120 GK)
Formulierung
WP
Wirkungsbereich
Fungizid
Anwendungen (11)
Kartoffel (SOLTU)
Rhizoctonia solani (RHIZSO)
250 GH
150-250 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Futterrübe (BEAVC)
Rhizoctonia solani (RHIZSO)
250 GH
150-250 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Kohlrübe (BRSNA)
Rhizoctonia solani (RHIZSO)
250 GH
150-250 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Möhre (DAUCS)
Rhizoctonia solani (RHIZSO)
250 GH
150-250 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Pastinak (PAVSA)
Rhizoctonia solani (RHIZSO)
250 GH
150-250 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Radieschen (RAPSR)
Rhizoctonia solani (RHIZSO)
250 GH
150-250 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Rettich (RAPSN)
Rhizoctonia solani (RHIZSO)
250 GH
150-250 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Salate (LACSS)
Rhizoctonia solani (RHIZSO)
250 GH
150-250 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Schwarzwurzel (SCVHI)
Rhizoctonia solani (RHIZSO)
250 GH
150-250 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.) (BRSRR)
Rhizoctonia solani (RHIZSO)
250 GH
150-250 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Wurzelpetersilie (PARCT)
Rhizoctonia solani (RHIZSO)
250 GH
150-250 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Die Verpackung ist mit der Aufschrift "Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung von Sensibilisierungsreaktionen enthalten" zu versehen.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Pflanzenschutzmittel bei 4 °C lagern.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): BM02
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN1001
NN1002