Forapro
AktivZulassungs-Nr.
00A937-00
Zulassungsinhaber
ADAMA Deutschland GmbH
Zulassung bis
14. August 2026
Wirkstoff
Fenpropidin + Prothioconazol (250 GL, 175 GL)
Formulierung
EC
Wirkungsbereich
Fungizid
Anwendungen (5)
Weizen (TRZSS)
Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) (SEPTTR)
1 l/ha
150-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Gerste (HORVX)
Rhynchosporium secalis (RHYNSE), Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) (PYRNTE), Echter Mehltau (Erysiphe graminis) (ERYSGR), Zwergrost (Puccinia hordei) (PUCCHD)
1 l/ha
150-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Roggen (SECCE)
Rhynchosporium secalis (RHYNSE), Braunrost (Puccinia recondita) (PUCCRE), Echter Mehltau (Erysiphe graminis) (ERYSGR)
1 l/ha
150-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Triticale (TTLSS)
Septoria-Arten (Septoria spp.) (SEPTSP), Braunrost (Puccinia recondita) (PUCCRE), Gelbrost (Puccinia striiformis) (PUCCST), Echter Mehltau (Erysiphe graminis) (ERYSGR)
1 l/ha
150-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Weizen (TRZSS)
DTR-Blattdürre (Drechslera tritici-repentis) (PYRNTR), Gelbrost (Puccinia striiformis) (PUCCST), Braunrost (Puccinia recondita) (PUCCRE), Echter Mehltau (Erysiphe graminis) (ERYSGR)
1 l/ha
150-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden. Alternativ kann die Anwendung mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. In diesem Fall ist der in der Bundesanzeigerveröffentlichung des BVL (Nr. 2 vom 27. April 2016, BAnz AT 20. Mai 2016 B5) mitgeteilte Mindestabstand für Flächenkulturen einzuhalten.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Spritzflüssigkeit beim Ansetzen im Tank kontinuierlich rühren.
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G2
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S2
Verpackungen
Hinweise
NN1001