Alakazam 500 WG
AktivZulassungs-Nr.
00A959-00
Zulassungsinhaber
Nicht verfügbar
Zulassung bis
30. August 2027
Wirkstoff
Flonicamid (500 GK)
Formulierung
WG
Wirkungsbereich
Insektizid
Anwendungen (11)
Winterweichweizen (TRZAW), Winterhartweizen (TRZDW)
Blattläuse (APXXSP)
0.14 KH
200-500 l/ha
28 Tage
2x
Auflagen
Kartoffel (SOLTU)
Blattläuse (APXXSP)
0.16 KH
200-500 l/ha
14 Tage
1x
Auflagen
Apfel (MABSD)
Blattläuse (APXXSP)
0.07 K5
100-500 L5
21 Tage
3x
Auflagen
Aprikose (PRNAR)
Blattläuse (APXXSP)
0.07 K5
100-500 L5
21 Tage
2x
Auflagen
Tabak (NIOTA)
Blattläuse (APXXSP)
0.14 KH
500-1000 l/ha
7 Tage
2x
Auflagen
Weizen (TRZSS), Triticale (TTLSS), Dinkel (TRZSP), Roggen (SECCE), Wintergerste (HORVW)
Blattläuse (APXXSP)
0.14 KH
200-500 l/ha
28 Tage
1x
Auflagen
Sommergerste (HORVS), Hafer (AVESS)
Blattläuse (APXXSP)
0.14 KH
200-500 l/ha
28 Tage
1x
Auflagen
Birne (PYUCO)
Blattläuse (APXXSP)
0.07 K5
100-500 L5
21 Tage
3x
Auflagen
Futterrübe (BEAVC), Zuckerrübe (BEAVA)
Blattläuse (APXXSP)
0.14 KH
200-500 l/ha
60 Tage
1x
Auflagen
Winterraps (BRSNW)
Blattläuse (APXXSP)
0.1 KH
200-300 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Wintergerste (HORVW)
Blattläuse als Virusvektoren (APXXSP_3)
0.14 KH
150-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 21 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, ist ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug zu tragen.
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 29
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
Verpackungen
Hinweise
NN1001