Capetus Extra
AktivZulassungs-Nr.
00A997-00
Zulassungsinhaber
Nicht verfügbar
Zulassung bis
14. August 2026
Wirkstoff
Tebuconazol + Prothioconazol (125 GL, 125 GL)
Formulierung
EC
Wirkungsbereich
Fungizid
Anwendungen (19)
Weizen (TRZSS)
Echter Mehltau (Erysiphe graminis) (ERYSGR)
1 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Weizen (TRZSS)
Braunrost (Puccinia recondita) (PUCCRE)
1 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Weizen (TRZSS)
Gelbrost (Puccinia striiformis) (PUCCST)
1 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Weizen (TRZSS)
Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) (SEPTTR)
1 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Weizen (TRZSS)
DTR-Blattdürre (Drechslera tritici-repentis) (PYRNTR)
1 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Weizen (TRZSS)
Fusarium-Arten (FUSASP)
1 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Gerste (HORVX)
Echter Mehltau (Erysiphe graminis) (ERYSGR)
1 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Gerste (HORVX)
Zwergrost (Puccinia hordei) (PUCCHD)
1 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Gerste (HORVX)
Rhynchosporium secalis (RHYNSE)
1 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Gerste (HORVX)
Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) (PYRNTE)
1 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Gerste (HORVX)
Minderung nichtparasitärer Blattflecken (YBFMI)
1 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Roggen (SECCE)
Echter Mehltau (Erysiphe graminis) (ERYSGR)
1 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Roggen (SECCE)
Braunrost (Puccinia recondita) (PUCCRE)
1 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Roggen (SECCE)
Rhynchosporium secalis (RHYNSE)
1 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Triticale (TTLSS)
Septoria-Arten (Septoria spp.) (SEPTSP)
1 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Triticale (TTLSS)
Echter Mehltau (Erysiphe graminis) (ERYSGR)
1 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Triticale (TTLSS)
Braunrost (Puccinia recondita) (PUCCRE)
1 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Raps (BRSNN)
Sclerotinia sclerotiorum (SCLESC)
1 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Mais (ZEAMX)
Fusarium-Arten (FUSASP)
1 l/ha
200-600 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden. Die Anwendung muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50% eingetragen ist.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB6641