VITROL GB
AktivZulassungs-Nr.
00B018-00
Zulassungsinhaber
BROS Sp. z o.o.
Zulassung bis
2. August 2036
Wirkstoff
Eisen-III-pyrophosphat (24 GK)
Formulierung
GB
Wirkungsbereich
Molluskizid
Anwendungen (5)
Obstkulturen (NNNOO)
Nacktschnecken (MOLLNS), Gehäuseschnecken (MOLLGS)
0.7 GQ
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0 Tage
6x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Nacktschnecken (MOLLNS)
0.7 GQ
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0 Tage
6x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Nacktschnecken (MOLLNS)
0.7 GQ
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6x
Auflagen
Gemüsekulturen (NNNVV)
Nacktschnecken (MOLLNS)
0.7 GQ
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6x
Auflagen
Gemüsekulturen (NNNVV)
Nacktschnecken (MOLLNS)
0.7 GQ
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6x
Auflagen
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Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Nicht in Häufchen auslegen.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem kindergesicherten Verschluss versehen sein.