CORTINA
AktivZulassungs-Nr.
00B041-60
Zulassungsinhaber
Sumi Agro Ltd.
Zulassung bis
30. März 2028
Wirkstoff
Prothioconazol (400 GL)
Formulierung
SC
Wirkungsbereich
Fungizid
Anwendungen (4)
Weichweizen (TRZAX), Hartweizen (TRZDU)
Braunrost (Puccinia recondita) (PUCCRE), Gelbrost (Puccinia striiformis) (PUCCST), Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) (SEPTTR)
0.5 l/ha
200-300 l/ha
35 Tage
2x
Auflagen
Gerste (HORVX)
Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) (PYRNTE), Rhynchosporium secalis (RHYNSE)
0.5 l/ha
200-300 l/ha
35 Tage
2x
Auflagen
Raps (BRSNN)
Sclerotinia sclerotiorum (SCLESC)
0.45 l/ha
200-300 l/ha
49 Tage
1x
Auflagen
Zuckerrübe (BEAVA)
Cercospora beticola (CERCBE)
0.4 l/ha
200-300 l/ha
28 Tage
2x
Auflagen
Auflagen
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass beim manuellen Entfernen von Schosserrüben lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Behälter gründlich spülen.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NB6644
NB6645
NN1001
NN1002