Carnadine 200
AktivZulassungs-Nr.
00B072-00
Zulassungsinhaber
Nufarm Deutschland GmbH
Zulassung bis
27. Februar 2034
Wirkstoff
Acetamiprid (200 GL)
Formulierung
SL
Wirkungsbereich
Insektizid
Anwendungen (16)
Apfel (MABSD)
Blattläuse (APXXSP)
0.125 l/ha
null-null
28 Tage
1x
Auflagen
Apfel (MABSD)
Apfelwickler (CARPPO)
0.25 l/ha
null-null
28 Tage
1x
Auflagen
Kartoffel (SOLTU)
Kartoffelkäfer (LEPTDE)
0.125 l/ha
200-400 l/ha
7 Tage
1x
Auflagen
Winterraps (BRSNW)
Rapsstängelrüssler (CEUTNA)
0.25 l/ha
200-400 l/ha
28 Tage
1x
Auflagen
Winterraps (BRSNW)
Gefleckter Kohltriebrüssler (CEUTQU)
0.25 l/ha
200-400 l/ha
28 Tage
1x
Auflagen
Sommerraps (BRSNS)
Gefleckter Kohltriebrüssler (CEUTQU)
0.25 l/ha
200-400 l/ha
28 Tage
1x
Auflagen
Sommergerste (HORVS)
Haferblattlaus (RHOPPA), Große Getreideblattlaus (MACSAV)
0.15 l/ha
200-400 l/ha
28 Tage
1x
Auflagen
Winterhartweizen (TRZDW), Winterweichweizen (TRZAW), Wintergerste (HORVW), Wintertriticale (TTLWI), Winterroggen (SECCW)
Haferblattlaus (RHOPPA), Große Getreideblattlaus (MACSAV)
0.15 l/ha
200-400 l/ha
28 Tage
1x
Auflagen
Sommertriticale (TTLSO), Sommerroggen (SECCS), Einkorn (TRZMO), Emmer (TRZDI)
Blattläuse (APXXSP)
0.15 l/ha
200-400 l/ha
28 Tage
1x
Auflagen
Süßkartoffel (IPOBA)
Blattläuse (APXXSP)
0.15 l/ha
200-600 l/ha
7 Tage
2x
Auflagen
Sommerraps (BRSNS)
Blattläuse (APXXSP)
0.18 l/ha
200-400 l/ha
28 Tage
1x
Auflagen
Krambe (CRMAB)
Blattläuse (APXXSP)
0.18 l/ha
200-400 l/ha
28 Tage
1x
Auflagen
Krambe (CRMAB)
Rapsglanzkäfer (MELIAE)
0.18 l/ha
200-400 l/ha
28 Tage
1x
Auflagen
Oelrettich (RAPSO)
Blattläuse (APXXSP)
0.15 l/ha
200-600 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Phacelia (PHCTA)
Blattläuse (APXXSP)
0.15 l/ha
200-600 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Serradella (OROSA)
Blattläuse (APXXSP)
0.15 l/ha
200-600 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von einem Tag nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, ist ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug zu tragen.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer angewendet werden. Mischungen des Mittels mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 4A
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NN1002