NASA (Glyphosate 360 g/l SL)
AktivZulassungs-Nr.
00B076-00
Zulassungsinhaber
Nicht verfügbar
Zulassung bis
14. Dezember 2026
Wirkstoff
Glyphosat (360 GL)
Formulierung
SL
Wirkungsbereich
Herbizid
Anwendungen (7)
Ackerbaukulturen (NNNAC), Raps (BRSNN)
Einkeimblättrige Unkräuter (TTTMM), Zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDD)
3 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Zuckerrübe (BEAVA), Futterrübe (BEAVC)
Acker-Kratzdistel (CIRAR), Schosserrüben (NNNRS)
33 %%
null-null
60 Tage
1x
Auflagen
Nadelholz (NNNWN), Laubholz (NNNWL)
Holzgewächse (NNNVP), Einkeimblättrige Unkräuter (TTTMM), Zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDD)
3 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Nadelholz (NNNWN), Laubholz (NNNWL)
Einkeimblättrige Unkräuter (TTTMM), Zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDD), Holzgewächse (NNNVP)
4 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Wiesen, Weiden (NNNFW)
Acker-Kratzdistel (CIRAR), Ampfer-Arten (RUMSS)
33 %%
null-null
14 Tage
1x
Auflagen
Kernobst (NNNOK)
Einkeimblättrige Unkräuter (TTTMM), Zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDD)
4 l/ha
200-400 l/ha
42 Tage
1x
Auflagen
Weinrebe (VITVI)
Einkeimblättrige Unkräuter (TTTMM), Zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDD)
4 l/ha
200-400 l/ha
35 Tage
2x
Auflagen
Auflagen
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 9
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 75 Tagen zwischen Spritzanwendungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,4 kg Glyphosat/ha überschreitet.
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Wiesen/Weiden lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Weinbau bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung bis Ende der Vegetationsperiode oder Ende der Kulturführung in Forstkulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Das Mittel ist fischgiftig.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S2
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN1001