SPINOHLOR
AktivZulassungs-Nr.
00B156-60
Zulassungsinhaber
**Galenika-Fitofarmacija a.d. [HIST]
Zulassung bis
30. Oktober 2027
Wirkstoff
Spinosad (480 GL)
Formulierung
SC
Wirkungsbereich
Insektizid
Anwendungen (7)
Apfel (MABSD), Birne (PYUCO), Quitte (CYDOB), Holzapfel (MABSY)
Wickler (Tortricidae) (TORTRC)
150 CH
300-1500 l/ha
7 Tage
4x
Auflagen
Rosenkohl (BRSOF), Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) (NNNKK), Blumenkohl (BRSOB), Chinakohl (BRSPK), Brokkoli (BRSOK)
Kleine Kohlfliege (HYLEBR)
12 CTP
1-1 LP
0 Tage
3x
Auflagen
Brokkoli (BRSOK), Rosenkohl (BRSOF), Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) (NNNKK), Blumenkohl (BRSOB), Chinakohl (BRSPK)
Kohlschabe (PLUTMA_1), Kohlweißlings-Arten (PIERSP), Kohleule (BARABR)
200 CH
200-600 l/ha
3 Tage
3x
Auflagen
Brokkoli (BRSOK), Rosenkohl (BRSOF), Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) (NNNKK), Blumenkohl (BRSOB), Chinakohl (BRSPK)
Kohlschabe (PLUTMA_1), Kohlweißlings-Arten (PIERSP), Kohleule (BARABR)
200 CH
200-600 l/ha
3 Tage
4x
Auflagen
Zwiebelgemüse (NNNSZ)
Zwiebelthrips (THRITB)
200 CH
200-600 l/ha
7 Tage
3x
Auflagen
Erdbeere (FRAAN)
Kalifornischer Blütenthrips (FRANOC)
150 CH
200-1000 l/ha
1 Tage
3x
Auflagen
Porree (ALLPO)
Zwiebelthrips (THRITB)
200 CH
200-600 l/ha
7 Tage
3x
Auflagen
Auflagen
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Beerenobst (ausgenommen Strauchbeerenobst) bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels mit handgeführten Geräten sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, ist ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug zu tragen.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 5
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1