Toscana Top 75 WG
AktivZulassungs-Nr.
00B158-00
Zulassungsinhaber
QEMETICA Agricultural Solutions
Zulassung bis
29. Januar 2035
Wirkstoff
Tribenuron (723.26 GK)
Formulierung
WG
Wirkungsbereich
Herbizid
Anwendungen (5)
Winterweichweizen (TRZAW), Winterroggen (SECCW), Wintertriticale (TTLWI), Wintergerste (HORVW)
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
0.02 KH
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Winterweichweizen (TRZAW), Winterroggen (SECCW), Wintertriticale (TTLWI), Wintergerste (HORVW)
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
0.025 KH
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Sommerweichweizen (TRZAS), Sommergerste (HORVS)
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
0.02 KH
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Miscanthus (MISSS)
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
0.02 KH
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Gräser (GGGGG)
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
0.02 KH
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Pflanzenschutzmittel nicht über 30 °C lagern.
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 2
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN1002