PROFESSOR
AktivZulassungs-Nr.
00B161-00
Zulassungsinhaber
Nicht verfügbar
Zulassung bis
30. Januar 2028
Wirkstoff
Prosulfocarb (800 GL)
Formulierung
EC
Wirkungsbereich
Herbizid
Anwendungen (6)
Wintergerste (HORVW), Winterroggen (SECCW), Winterweichweizen (TRZAW), Winterhartweizen (TRZDW), Dinkel (TRZSP), Wintertriticale (TTLWI)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
5 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Sommergerste (HORVS)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
5 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Kartoffel (SOLTU)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
5 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Futtererbse (PIBSA), Ackerbohne (VICFM)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
5 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Wintergerste (HORVW), Winterroggen (SECCW), Winterweichweizen (TRZAW), Winterhartweizen (TRZDW), Dinkel (TRZSP), Wintertriticale (TTLWI)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
5 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Sommergerste (HORVS)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
5 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Nachfolgearbeiten/Inspektionen auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 2 Tage nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen für 2 Tage nach der Anwendung nicht durch unbeteiligte Dritte betreten werden. Dies kann z. B. durch das Aufstellen von geeigneten Warnschildern erfolgen, die das Betreten der behandelten Fläche verbieten. Dies gilt nicht, sofern landesspezifische Regelungen existieren, durch die abweichende Betretungsverbote festgelegt werden, die mindestens dem im ersten Satz beschriebenen Umfang entsprechen.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Der im Mittel enthaltene Wirkstoff Prosulfocarb neigt zur Verflüchtigung.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 15
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S2
Verpackungen
Hinweise
NB6641