PHILLIP 50
AktivZulassungs-Nr.
00B187-00
Zulassungsinhaber
Sharda Poland SP. z.o.o.
Zulassung bis
14. Februar 2028
Wirkstoff
Folpet (500 GL)
Formulierung
SC
Wirkungsbereich
Fungizid
Anwendungen (10)
Weinrebe (VITVI)
Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) (PLASVI)
1.2 l/ha
null-800 l/ha
28 Tage
5x
Auflagen
Weinrebe (VITVI)
Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) (PLASVI)
1.2 l/ha
null-800 l/ha
56 Tage
4x
Auflagen
Weinrebe (VITVI)
Phomopsis viticola (PHOPVI)
2 l/ha
null-800 l/ha
28 Tage
5x
Auflagen
Weinrebe (VITVI)
Phomopsis viticola (PHOPVI)
2 l/ha
null-800 l/ha
56 Tage
4x
Auflagen
Weinrebe (VITVI)
Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila) (PSPZTR)
2 l/ha
null-800 l/ha
28 Tage
5x
Auflagen
Weinrebe (VITVI)
Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila) (PSPZTR)
2 l/ha
null-800 l/ha
56 Tage
4x
Auflagen
Hartweizen (TRZDU), Emmer (TRZDI), Weichweizen (TRZAX), Dinkel (TRZSP)
Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) (SEPTTR)
1.5 l/ha
200-400 l/ha
42 Tage
2x
Auflagen
Triticale (TTLSS)
Gelbrost (Puccinia striiformis) (PUCCST), Septoria-Arten (Septoria spp.) (SEPTSP)
1.5 l/ha
200-400 l/ha
42 Tage
2x
Auflagen
Gerste (HORVX)
Echter Mehltau (Erysiphe graminis) (ERYSGR), Zwergrost (Puccinia hordei) (PUCCHD)
1.5 l/ha
150-400 l/ha
42 Tage
2x
Auflagen
Gerste (HORVX)
Sprenkelkrankheit (Ramularia collo-cygni) (RAMUCC), Rhynchosporium secalis (RHYNSE), Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) (PYRNTE)
1.5 l/ha
150-400 l/ha
42 Tage
2x
Auflagen
Auflagen
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): M4
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Weinbau bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Weinbau auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Zum Schutz von unbeteiligten Dritten (Nebenstehende und Anwohner) muss die Anwendung des Pflanzenschutzmittels in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, mit abdriftmindernden Geräten erfolgen, die mindestens in der Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen sind. Geeignete Anwendungstechnik und Verwendungsbestimmungen ergeben sich aus dem Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung. Zusätzlich sind die in der Bundesanzeigerveröffentlichung des BVL (Nr. 2 vom 27. April 2016, BAnz AT 20. Mai 2016 B5) mitgeteilten Mindestabstände bei Spritz- bzw. Sprühanwendungen in Flächenkulturen von zwei Metern und bei Anwendungen in Raumkulturen von fünf Metern einzuhalten.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN1002