Sedim 120
AktivZulassungs-Nr.
00B189-00
Zulassungsinhaber
Plantan GmbH
Zulassung bis
30. August 2027
Wirkstoff
Clethodim (120 GL)
Formulierung
EC
Wirkungsbereich
Herbizid
Anwendungen (15)
Zuckerrübe (BEAVA)
Hühnerhirse (ECHCG), Flug-Hafer (AVEFA), Ausfallgetreide (NNNGA)
0.8 l/ha
200-300 l/ha
56 Tage
1x
Auflagen
Zuckerrübe (BEAVA)
Gemeine Quecke (AGRRE)
2 l/ha
200-300 l/ha
56 Tage
1x
Auflagen
Winterraps (BRSNW)
Hühnerhirse (ECHCG), Flug-Hafer (AVEFA), Ausfallgetreide (NNNGA)
0.8 l/ha
200-300 l/ha
120 Tage
1x
Auflagen
Kartoffel (SOLTU)
Hühnerhirse (ECHCG), Flug-Hafer (AVEFA), Ausfallgetreide (NNNGA)
0.8 l/ha
200-300 l/ha
56 Tage
1x
Auflagen
Kartoffel (SOLTU)
Gemeine Quecke (AGRRE)
2 l/ha
200-300 l/ha
56 Tage
1x
Auflagen
Möhre (DAUCS)
Hühnerhirse (ECHCG), Flug-Hafer (AVEFA), Ausfallgetreide (NNNGA)
0.8 l/ha
200-300 l/ha
42 Tage
1x
Auflagen
Möhre (DAUCS)
Gemeine Quecke (AGRRE)
2 l/ha
200-300 l/ha
42 Tage
1x
Auflagen
Speisezwiebel (ALLCE)
Flug-Hafer (AVEFA), Ausfallgetreide (NNNGA), Hühnerhirse (ECHCG)
0.8 l/ha
200-300 l/ha
56 Tage
1x
Auflagen
Speisezwiebel (ALLCE)
Gemeine Quecke (AGRRE)
2 l/ha
200-300 l/ha
56 Tage
1x
Auflagen
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) (NNNKO)
Hühnerhirse (ECHCG), Flug-Hafer (AVEFA), Ausfallgetreide (NNNGA)
0.8 l/ha
200-300 l/ha
28 Tage
1x
Auflagen
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) (NNNKO)
Gemeine Quecke (AGRRE)
2 l/ha
200-300 l/ha
28 Tage
1x
Auflagen
Erdbeere (FRAAN)
Hühnerhirse (ECHCG), Flug-Hafer (AVEFA), Ausfallgetreide (NNNGA)
0.8 l/ha
200-300 l/ha
35 Tage
1x
Auflagen
Erdbeere (FRAAN)
Hühnerhirse (ECHCG), Flug-Hafer (AVEFA), Ausfallgetreide (NNNGA)
0.8 l/ha
200-300 l/ha
35 Tage
1x
Auflagen
Erdbeere (FRAAN)
Gemeine Quecke (AGRRE)
2 l/ha
200-300 l/ha
35 Tage
1x
Auflagen
Erdbeere (FRAAN)
Gemeine Quecke (AGRRE)
2 l/ha
200-300 l/ha
35 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 3 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Beerenobst (ausgenommen Strauchbeerenobst) bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass beim manuellen Entfernen von Schosserrüben lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 1
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S2
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN1001