Sluggo PRO
AktivZulassungs-Nr.
00B190-00
Zulassungsinhaber
Nicht verfügbar
Zulassung bis
30. Dezember 2031
Wirkstoff
Eisen-III-phosphat (41.6 GK)
Formulierung
RB
Wirkungsbereich
Molluskizid
Anwendungen (10)
Zierpflanzen (NNNZZ)
Nacktschnecken (MOLLNS)
5 KH
null-null
0 Tage
4x
Auflagen
Obstkulturen (NNNOO)
Nacktschnecken (MOLLNS)
5 KH
null-null
0 Tage
4x
Auflagen
Gemüsekulturen (NNNVV)
Nacktschnecken (MOLLNS)
5 KH
null-null
0 Tage
4x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Nacktschnecken (MOLLNS)
5 KH
null-null
0 Tage
4x
Auflagen
Obstkulturen (NNNOO)
Nacktschnecken (MOLLNS)
5 KH
null-null
0 Tage
4x
Auflagen
Gemüsekulturen (NNNVV)
Nacktschnecken (MOLLNS)
5 KH
null-null
0 Tage
4x
Auflagen
Ackerbaukulturen (NNNAC), Kartoffel (SOLTU)
Nacktschnecken (MOLLNS)
5 KH
null-null
0 Tage
4x
Auflagen
Weinrebe (VITVI)
Nacktschnecken (MOLLNS)
5 KH
null-null
0 Tage
4x
Auflagen
Hopfen (HUMLU)
Nacktschnecken (MOLLNS)
5 KH
null-null
0 Tage
4x
Auflagen
Kartoffel (SOLTU)
Nacktschnecken (MOLLNS)
5 KH
null-null
0 Tage
4x
Auflagen
Auflagen
Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN1001
NN1002