Colzamid
AktivZulassungs-Nr.
00B235-00
Zulassungsinhaber
Nicht verfügbar
Zulassung bis
30. März 2028
Wirkstoff
Napropamid (450 GL)
Formulierung
SC
Wirkungsbereich
Herbizid
Anwendungen (11)
Winterraps (BRSNW)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
2.75 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Tabak (NIOTA)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
2 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Weinrebe (VITVI)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
2.5 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Erdbeere (FRAAN)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
2.5 l/ha
400-600 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Erdbeere (FRAAN)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
2.5 l/ha
400-600 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Beerenobst (NNNOB), Erdbeere (FRAAN)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
2.5 l/ha
400-600 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Feldsalat (VLLLO)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
0.85 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Ölrauke (ERUVE)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
0.85 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Ölrauke (ERUVE)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
0.85 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Ölrauke (ERUVE)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
0.85 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Buschbohne (PHSVN), Stangenbohne (PHSVV)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
1.6 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Beerenobst (ausgenommen Strauchbeerenobst) lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 0
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 42 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 42 Tagen nach der Anwendung in Weinbau lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN1001