Protikon 250 EC
AktivZulassungs-Nr.
00B244-00
Zulassungsinhaber
INNVIGO Sp. z o.o.
Zulassung bis
14. August 2026
Wirkstoff
Prothioconazol (250 GL)
Formulierung
EC
Wirkungsbereich
Fungizid
Anwendungen (8)
Winterweichweizen (TRZAW)
Echter Mehltau (Erysiphe graminis) (ERYSGR), Braunrost (Puccinia recondita) (PUCCRE), DTR-Blattdürre (Drechslera tritici-repentis) (PYRNTR), Septoria nodorum (LEPTNO)
0.8 l/ha
200-300 l/ha
35 Tage
2x
Auflagen
Winterweichweizen (TRZAW)
Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) (PSDCHE)
0.8 l/ha
200-300 l/ha
35 Tage
2x
Auflagen
Winterweichweizen (TRZAW)
Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) (SEPTTR)
0.8 l/ha
200-300 l/ha
35 Tage
2x
Auflagen
Winterraps (BRSNW)
Sclerotinia sclerotiorum (SCLESC)
0.8 l/ha
200-300 l/ha
56 Tage
1x
Auflagen
Winterraps (BRSNW)
Alternaria brassicae (ALTEBA), Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans) (LEPTMA)
0.8 l/ha
200-300 l/ha
56 Tage
1x
Auflagen
Winterweichweizen (TRZAW)
Fusarium-Arten (FUSASP)
0.8 l/ha
200-300 l/ha
35 Tage
2x
Auflagen
Winterweichweizen (TRZAW)
Fusarium-Arten (FUSASP)
0.8 l/ha
200-300 l/ha
35 Tage
2x
Auflagen
Senf (SINAL)
Sclerotinia sclerotiorum (SCLESC), Alternaria brassicae (ALTEBA), Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans) (LEPTMA)
0.8 l/ha
200-400 l/ha
56 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden. Die Anwendung muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50% eingetragen ist.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB6645
NN1002
NB6641
NB6644