NOFLY OD
AktivZulassungs-Nr.
00B307-00
Zulassungsinhaber
Nicht verfügbar
Zulassung bis
30. Mai 2028
Wirkstoff
Paecilomyces fumosoroseus Stamm Fe9901 (86 GL)
Formulierung
OD
Wirkungsbereich
Insektizid
Anwendungen (15)
Tomate (LYPES), Aubergine (SOLME), Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) (CPSAN)
Gewächshausmottenschildlaus (TRIAVA)
2.5 l/ha
500-1000 l/ha
0 Tage
4x
Auflagen
Tomate (LYPES), Aubergine (SOLME), Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) (CPSAN)
Tabakmottenschildlaus (BEMITA)
2.5 l/ha
500-1000 l/ha
0 Tage
4x
Auflagen
Tomate (LYPES), Aubergine (SOLME), Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) (CPSAN)
Thrips spp. (THRISP)
2.5 l/ha
500-1000 l/ha
0 Tage
4x
Auflagen
Gurke (CUMSA), Zucchini (CUUPG), Melone (CUMME), Wassermelone (CITLA), Moschus-Kürbis (CUUMO), Riesenkürbis (CUUMX), Garten-Kürbis (CUUPE), Flaschenkürbis (LGNSI)
Gewächshausmottenschildlaus (TRIAVA)
2.5 l/ha
500-1000 l/ha
0 Tage
4x
Auflagen
Garten-Kürbis (CUUPE), Flaschenkürbis (LGNSI), Gurke (CUMSA), Zucchini (CUUPG), Melone (CUMME), Wassermelone (CITLA), Moschus-Kürbis (CUUMO), Riesenkürbis (CUUMX)
Tabakmottenschildlaus (BEMITA)
2.5 l/ha
500-1000 l/ha
0 Tage
4x
Auflagen
Zucchini (CUUPG), Melone (CUMME), Wassermelone (CITLA), Gurke (CUMSA), Moschus-Kürbis (CUUMO), Riesenkürbis (CUUMX), Garten-Kürbis (CUUPE), Flaschenkürbis (LGNSI)
Thrips spp. (THRISP)
2.5 l/ha
500-1000 l/ha
0 Tage
4x
Auflagen
Hülsengemüse (NNNLG)
Gewächshausmottenschildlaus (TRIAVA)
2.5 l/ha
500-1000 l/ha
0 Tage
4x
Auflagen
Hülsengemüse (NNNLG)
Tabakmottenschildlaus (BEMITA)
2.5 l/ha
500-1000 l/ha
0 Tage
4x
Auflagen
Hülsengemüse (NNNLG)
Thrips spp. (THRISP)
2.5 l/ha
500-1000 l/ha
0 Tage
4x
Auflagen
Hülsengemüse (NNNLG)
Gewächshausmottenschildlaus (TRIAVA)
2.5 l/ha
500-1000 l/ha
0 Tage
4x
Auflagen
Hülsengemüse (NNNLG)
Tabakmottenschildlaus (BEMITA)
2.5 l/ha
500-1000 l/ha
0 Tage
4x
Auflagen
Hülsengemüse (NNNLG)
Thrips spp. (THRISP)
2.5 l/ha
500-1000 l/ha
0 Tage
4x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Gewächshausmottenschildlaus (TRIAVA)
2.5 l/ha
500-1000 l/ha
0 Tage
4x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Tabakmottenschildlaus (BEMITA)
2.5 l/ha
500-1000 l/ha
0 Tage
4x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Thrips spp. (THRISP)
2.5 l/ha
500-1000 l/ha
0 Tage
4x
Auflagen
Auflagen
SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Die Verpackung ist mit der Aufschrift "Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung von Sensibilisierungsreaktionen enthalten" zu versehen.
In Abhängigkeit von Kultur, Sorte und dem Anbauverfahren können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Vor einem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): unbekannt
Behälter vor Gebrauch schütteln.
Spritzflüssigkeit unter ständigem Rühren ausbringen.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Pflanzenschutzmittel nicht über 26 °C lagern.
Vor Licht geschützt lagern.
Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.