Redigo Pro
AktivZulassungs-Nr.
00B452-00
Zulassungsinhaber
Nicht verfügbar
Zulassung bis
14. August 2027
Wirkstoff
Tebuconazol + Prothioconazol (20 GL, 150 GL)
Formulierung
FS
Wirkungsbereich
Fungizid
Anwendungen (13)
Winterweichweizen (TRZAW), Winterhartweizen (TRZDW)
Fusarium-Arten (FUSASP), Schneeschimmel (Monographella nivalis) (MONGNI)
66.7 CF
50-1600 CF
0 Tage
1x
Auflagen
Winterweichweizen (TRZAW), Winterhartweizen (TRZDW)
Flugbrand (Ustilago nuda f. sp. tritici) (USTINT), Steinbrand (Tilletia caries o. foetida) (TILLCA)
50 CF
50-1600 CF
0 Tage
1x
Auflagen
Sommerhartweizen (TRZDS), Sommerweichweizen (TRZAS)
Fusarium-Arten (FUSASP)
66.7 CF
50-1600 CF
0 Tage
1x
Auflagen
Sommerhartweizen (TRZDS), Sommerweichweizen (TRZAS)
Flugbrand (Ustilago nuda f. sp. tritici) (USTINT), Steinbrand (Tilletia caries o. foetida) (TILLCA)
50 CF
50-1600 CF
0 Tage
1x
Auflagen
Wintergerste (HORVW)
Streifenkrankheit (Pyrenophora graminea) (PYRNGR), Fusarium-Arten (FUSASP), Schneeschimmel (Monographella nivalis) (MONGNI)
66.7 CF
50-1600 CF
0 Tage
1x
Auflagen
Wintergerste (HORVW)
Flugbrand (Ustilago nuda f. sp. hordei) (USTINH)
50 CF
50-1600 CF
0 Tage
1x
Auflagen
Sommergerste (HORVS)
Streifenkrankheit (Pyrenophora graminea) (PYRNGR)
66.7 CF
50-1600 CF
0 Tage
1x
Auflagen
Sommergerste (HORVS)
Flugbrand (Ustilago nuda f. sp. hordei) (USTINH)
50 CF
50-1600 CF
0 Tage
1x
Auflagen
Winterroggen (SECCW)
Fusarium-Arten (FUSASP), Schneeschimmel (Monographella nivalis) (MONGNI)
66.7 CF
50-1600 CF
0 Tage
1x
Auflagen
Sommerroggen (SECCS)
Fusarium-Arten (FUSASP)
66.7 CF
50-1600 CF
0 Tage
1x
Auflagen
Wintertriticale (TTLWI)
Fusarium-Arten (FUSASP), Schneeschimmel (Monographella nivalis) (MONGNI)
66.7 CF
50-1600 CF
0 Tage
1x
Auflagen
Hafer (AVESS)
Fusarium-Arten (FUSASP)
66.7 CF
50-1600 CF
0 Tage
1x
Auflagen
Hafer (AVESS)
Flugbrand (Ustilago nuda f.sp. avenae) (USTIAV)
50 CF
50-1600 CF
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen."
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das Mittel ist giftig für Kleinsäuger und Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden."
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei vorhergesagtem Wind mit einer stündlichen mittleren Windgeschwindigkeit in 2 m Höhe höher als 5 m/s. Zur Beurteilung der Windgeschwindigkeit ist die Vorhersage im Internetangebot des Deutschen Wetterdienstes für die nächstgelegene Agrarwetterstation bis zu 72 Stunden vor der Aussaat heranzuziehen.
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Es ist sicherzustellen, dass beim Umgang mit gebeiztem Saatgut Arbeitskleidung und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) getragen werden.
Beim Reinigen der Beizanlage sind festes Schuhwerk, Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und ein Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.
Beim Absacken des gebeizten Saatgutes auf funktionierende Staubabsaugung achten oder eine partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen.
Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Bei Kontakt mit behandeltem Saatgut oder kontaminierten Oberflächen sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Reinigen der Beizanlage.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S2
Verpackungen
Hinweise
NB663
NN1001
NN1002