FORESIGHT
AktivZulassungs-Nr.
00B453-00
Zulassungsinhaber
Sharda Poland SP. z.o.o.
Zulassung bis
30. Januar 2028
Wirkstoff
Propamocarb (604.86 GL)
Formulierung
SL
Wirkungsbereich
Fungizid
Anwendungen (10)
Kartoffel (SOLTU)
Phytophthora infestans (PHYTIN)
1.4 l/ha
200-400 l/ha
14 Tage
5x
Auflagen
Salate (LACSS)
Pythium-Arten (Pythium spp.) (PYTHSP)
6 CQ
3-6 LQ
0 Tage
1x
Auflagen
Salate (LACSS)
Falscher Mehltau (Bremia lactucae) (BREMLA)
1.5 l/ha
1000-1000 l/ha
0 Tage
3x
Auflagen
Tomate (LYPES)
Pythium-Arten (Pythium spp.) (PYTHSP)
6 CQ
3-6 LQ
0 Tage
1x
Auflagen
Tomate (LYPES), Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) (CPSAN), Gurke (CUMSA)
Oomycetes (OOMYCE)
6 CQ
2-4 LQ
0 Tage
1x
Auflagen
Tomate (LYPES), Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) (CPSAN), Gurke (CUMSA)
Oomycetes (OOMYCE)
10 CQ
2-4 LQ
0 Tage
1x
Auflagen
Tomate (LYPES), Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) (CPSAN), Gurke (CUMSA)
Oomycetes (OOMYCE)
400 CU
20-20 LU
0 Tage
1x
Auflagen
Gurke (CUMSA)
Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) (PSPECU)
4 l/ha
1000-1000 l/ha
19 Tage
1x
Auflagen
Gurke (CUMSA)
Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) (PSPECU)
4 l/ha
1000-1000 l/ha
19 Tage
1x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Pythium-Arten (Pythium spp.) (PYTHSP)
6 CQ
3-6 LQ
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Das Mittel darf nur mit in einer automatischen Vorrichtung auf das Substrat angewendet werden (z. B. Durchmischen, Gießen, Durchtränken).
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): F4
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB6641