Leptostar
AktivZulassungs-Nr.
00B524-00
Zulassungsinhaber
QEMETICA Agricultural Solutions
Zulassung bis
27. Februar 2034
Wirkstoff
Acetamiprid (200 GL)
Formulierung
SL
Wirkungsbereich
Insektizid
Anwendungen (13)
Winterraps (BRSNW)
Rapsglanzkäfer (MELIAE)
0.2 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Winterraps (BRSNW)
Kohlschotenrüssler (CEUTAS)
0.2 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Winterraps (BRSNW)
Rapsstängelrüssler (CEUTNA)
0.2 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Winterraps (BRSNW)
Gefleckter Kohltriebrüssler (CEUTQU)
0.2 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Winterraps (BRSNW)
Kohlschotenmücke (DASYBR)
0.2 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Garten-Kürbis (CUUPE)
Grüne Blattwanzenarten (LYGUSP)
0.2 l/ha
200-500 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Sommerroggen (SECCS), Sommerhartweizen (TRZDS), Einkorn (TRZMO), Emmer (TRZDI), Sommertriticale (TTLSO)
Getreidehähnchen (Lema sp.) (LEMASP)
0.2 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Tabak (NIOTA)
Zwiebelthrips (THRITB), Blattläuse (APXXSP)
0.125 l/ha
200-750 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Sommerraps (BRSNS), Senf (SINAL), Schwarzer Senf (BRSNI), Sareptasenf (BRSJU), Rübsen (BRSRO)
Rapsstängelrüssler (CEUTNA)
0.2 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Sommerraps (BRSNS), Senf (SINAL), Schwarzer Senf (BRSNI), Sareptasenf (BRSJU), Rübsen (BRSRO)
Kohlschotenrüssler (CEUTAS)
0.2 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Sommerraps (BRSNS), Senf (SINAL), Schwarzer Senf (BRSNI), Sareptasenf (BRSJU), Rübsen (BRSRO)
Kohlschotenmücke (DASYBR)
0.2 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Sommerroggen (SECCS), Sommerhartweizen (TRZDS), Einkorn (TRZMO), Emmer (TRZDI), Sommertriticale (TTLSO)
Getreidewanze (EURYMA)
0.2 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Tabak (NIOTA)
Blattläuse (APXXSP), Zwiebelthrips (THRITB)
0.125 l/ha
200-750 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Auflagen
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Die Anwendung des Mittels in Flächenkulturen muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in der Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer angewendet werden. Mischungen des Mittels mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 4A
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1