Flügol weiß
AktivZulassungs-Nr.
00B526-00
Zulassungsinhaber
Nicht verfügbar
Zulassung bis
30. Oktober 2037
Wirkstoff
Calciumcarbonat + Fischöl (170 GK, 120 GK)
Formulierung
GW
Wirkungsbereich
P
Anwendungen (4)
Nadelholz (NNNWN), Laubholz (NNNWL)
Rotwild (CERVSP), Rehwild (CAPRCA)
4 KP
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0 Tage
2x
Auflagen
Nadelholz (NNNWN), Laubholz (NNNWL)
Rehwild (CAPRCA), Rotwild (CERVSP)
2 KP
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0 Tage
2x
Auflagen
Nadelholz (NNNWN), Laubholz (NNNWL)
Rehwild (CAPRCA)
15 KP
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0 Tage
1x
Auflagen
Nadelholz (NNNWN), Laubholz (NNNWL)
Rehwild (CAPRCA)
30 KP
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0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Pflanzenschutzmittel bei 0 °C - 35 °C lagern.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Verpackungen
Hinweise
NB663
NN1001
NN1002