TECORLA
AktivZulassungs-Nr.
00B578-00
Zulassungsinhaber
Nicht verfügbar
Zulassung bis
30. Mai 2028
Wirkstoff
Chlorantraniliprole (51.7 GK)
Formulierung
SC
Wirkungsbereich
Insektizid
Anwendungen (12)
Apfel (MABSD)
Apfelwickler (CARPPO)
1.05 l/ha
null-null
14 Tage
1x
Auflagen
Birne (PYUCO), Quitte (CYDOB), Mispel (MSPGE)
Apfelwickler (CARPPO)
1.05 l/ha
null-null
14 Tage
1x
Auflagen
Pflaume (PRNDO)
Pflaumenwickler (LASPFU), Pieris (PIERIS), Eulenarten (Noctuidae) (NOCTSP)
1.05 l/ha
null-null
14 Tage
1x
Auflagen
Weinrebe (VITVI)
Bekreuzter Traubenwickler (POLYBO), Einbindiger Traubenwickler (CLYSAM)
0.84 l/ha
null-null
30 Tage
1x
Auflagen
Wurzelpetersilie (PARCT), Knolliger Kälberkropf (CHPBU), Möhre (DAUCS), Pastinak (PAVSA), Knollensellerie (APUGR)
Möhrenfliege (PSILRO)
0.7 l/ha
300-800 l/ha
21 Tage
1x
Auflagen
Brokkoli (BRSOK), Blumenkohl (BRSOB)
Kohlmotte (PLUTMA), Kohleule (BARABR), Pieris (PIERIS), Kohlzünsler (EVERFO), Geflammter Rebenwickler (CACOCO), Erdraupen (AGROSP)
0.5 l/ha
300-800 l/ha
1 Tage
1x
Auflagen
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) (NNNKO)
Kohlmotte (PLUTMA), Kohleule (BARABR), Pieris (PIERIS), Kohlzünsler (EVERFO), Geflammter Rebenwickler (CACOCO), Erdraupen (AGROSP)
0.5 l/ha
300-800 l/ha
1 Tage
1x
Auflagen
Mais (ZEAMX)
Maiszünsler (PYRUNU)
0.5 l/ha
300-800 l/ha
7 Tage
1x
Auflagen
Zuckermais (ZEAMS)
Freifressende Schmetterlingsraupen (LEPISF)
0.5 l/ha
300-800 l/ha
7 Tage
1x
Auflagen
Kartoffel (SOLTU)
Kartoffelkäfer (LPTNDE)
0.2 l/ha
300-800 l/ha
14 Tage
2x
Auflagen
Kartoffel (SOLTU)
Kartoffelkäfer (LPTNDE)
0.2 l/ha
300-800 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Wurzelpetersilie (PARCT), Knolliger Kälberkropf (CHPBU), Möhre (DAUCS), Pastinak (PAVSA), Knollensellerie (APUGR)
Möhrenfliege (PSILRO)
0.7 l/ha
300-800 l/ha
21 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 28
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NN1002