Puskas
AktivZulassungs-Nr.
00B603-00
Zulassungsinhaber
Plantan GmbH
Zulassung bis
30. März 2028
Wirkstoff
Prothioconazol + Fluopyram (125 GL, 125 GL)
Formulierung
SE
Wirkungsbereich
Fungizid
Anwendungen (7)
Winterraps (BRSNW)
Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans) (LEPTMA)
1 l/ha
200-400 l/ha
56 Tage
2x
Auflagen
Winterraps (BRSNW), Sommerraps (BRSNS), Senf (SINAL)
Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans) (LEPTMA)
1 l/ha
200-400 l/ha
56 Tage
2x
Auflagen
Winterraps (BRSNW), Sommerraps (BRSNS), Senf (SINAL)
Sclerotinia sclerotiorum (SCLESC), Alternaria brassicae (ALTEBA), Botrytis cinerea (BOTRCI)
1 l/ha
200-400 l/ha
56 Tage
2x
Auflagen
Mais (ZEAMX)
Augenfleckenkrankheit an Mais (Kabatiella zeae) (KABAZE), Blattdürre an Mais (Setosphaeria turcica) (SETOTU), Bipolaris spp. (BIPOSP)
1 l/ha
200-400 l/ha
14 Tage
2x
Auflagen
Mais (ZEAMX)
Augenfleckenkrankheit an Mais (Kabatiella zeae) (KABAZE), Blattdürre an Mais (Setosphaeria turcica) (SETOTU), Bipolaris spp. (BIPOSP)
1 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Sonnenblume (HELAN)
Wurzelhals- und Stängelfäule der Sonnenblume (LEPTLI), Diaporthe helianthi (DIAPHE), Sclerotinia sclerotiorum (SCLESC), Braunfleckenkrankheit der Sonnenblume (ALTEHE), Botrytis cinerea (BOTRCI)
1 l/ha
150-400 l/ha
28 Tage
2x
Auflagen
Mohn (PAPSO)
Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) (PEROSP), Alternaria Arten (Alternaria sp.) (ALTESP)
1 l/ha
200-400 l/ha
56 Tage
2x
Auflagen
Auflagen
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 42 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C2
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NB6645
NN1001