GARDIAN
AktivZulassungs-Nr.
00B619-00
Zulassungsinhaber
Nicht verfügbar
Zulassung bis
14. Mai 2028
Wirkstoff
Fenpropidin (750 GL)
Formulierung
EC
Wirkungsbereich
Fungizid
Anwendungen (14)
Weizen (TRZSS)
Echter Mehltau (Erysiphe graminis) (ERYSGR)
0.5 l/ha
100-400 l/ha
42 Tage
2x
Auflagen
Weizen (TRZSS)
Braunrost (Puccinia recondita) (PUCCRE)
0.5 l/ha
100-400 l/ha
42 Tage
2x
Auflagen
Weizen (TRZSS)
Gelbrost (Puccinia striiformis) (PUCCST)
0.5 l/ha
100-400 l/ha
42 Tage
2x
Auflagen
Roggen (SECCE)
Echter Mehltau (Erysiphe graminis) (ERYSGR)
0.5 l/ha
100-400 l/ha
42 Tage
2x
Auflagen
Roggen (SECCE)
Braunrost (Puccinia recondita) (PUCCRE)
0.5 l/ha
100-400 l/ha
42 Tage
2x
Auflagen
Roggen (SECCE)
Gelbrost (Puccinia striiformis) (PUCCST)
0.5 l/ha
100-400 l/ha
42 Tage
2x
Auflagen
Triticale (TTLSS)
Echter Mehltau (Erysiphe graminis) (ERYSGR)
0.5 l/ha
100-400 l/ha
42 Tage
2x
Auflagen
Triticale (TTLSS)
Braunrost (Puccinia recondita) (PUCCRE)
0.5 l/ha
100-400 l/ha
42 Tage
2x
Auflagen
Triticale (TTLSS)
Gelbrost (Puccinia striiformis) (PUCCST)
0.5 l/ha
100-400 l/ha
42 Tage
2x
Auflagen
Dinkel (TRZSP)
Echter Mehltau (Erysiphe graminis) (ERYSGR)
0.5 l/ha
100-400 l/ha
42 Tage
2x
Auflagen
Dinkel (TRZSP)
Braunrost (Puccinia recondita) (PUCCRE)
0.5 l/ha
100-400 l/ha
42 Tage
2x
Auflagen
Dinkel (TRZSP)
Gelbrost (Puccinia striiformis) (PUCCST)
0.5 l/ha
100-400 l/ha
42 Tage
2x
Auflagen
Gerste (HORVX)
Echter Mehltau (Erysiphe graminis) (ERYSGR)
0.5 l/ha
100-400 l/ha
42 Tage
2x
Auflagen
Gerste (HORVX)
Zwergrost (Puccinia hordei) (PUCCHD)
0.5 l/ha
100-400 l/ha
42 Tage
2x
Auflagen
Auflagen
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G2
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 3 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden. Alternativ kann die Anwendung mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. In diesem Fall ist der in der Bundesanzeigerveröffentlichung des BVL (Nr. 2 vom 27. April 2016, BAnz AT 20. Mai 2016 B5) mitgeteilte Mindestabstand für Flächenkulturen einzuhalten.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB6641