Sumi Alpha 5 EC
Läuft bald abZulassungs-Nr.
024068-60
Zulassungsinhaber
Certis Belchim B.V.
Zulassung bis
30. Mai 2026
Wirkstoff
Esfenvalerat (50 GL)
Formulierung
EC
Wirkungsbereich
Insektizid
Anwendungen (6)
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) (NNNGE)
Blattläuse (APXXSP)
250 CH
200-400 l/ha
35 Tage
3x
Auflagen
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) (NNNGE)
Blattläuse als Virusvektoren (APXXSP_3)
200 CH
200-400 l/ha
35 Tage
3x
Auflagen
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) (NNNGE)
Getreidehähnchen (Lema sp.) (LEMASP)
200 CH
200-400 l/ha
35 Tage
3x
Auflagen
Raps (BRSNN)
Beißende Insekten (IBXXXX)
250 CH
200-400 l/ha
56 Tage
2x
Auflagen
Kartoffel (SOLTU)
Blattläuse (APXXSP)
0.3 l/ha
300-500 l/ha
14 Tage
1x
Auflagen
Kartoffel (SOLTU)
Blattläuse als Virusvektoren (APXXSP_3)
0.3 l/ha
200-500 l/ha
14 Tage
2x
Auflagen
Auflagen
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden.
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 3A
Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
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