Promanal Neu Austriebsspritzmittel
AktivZulassungs-Nr.
024182-00
Zulassungsinhaber
Nicht verfügbar
Zulassung bis
14. August 2026
Wirkstoff
Paraffinöl (CAS 8042-47-5) (546 GL)
Formulierung
EW
Wirkungsbereich
Akarizid
Anwendungen (19)
Kernobst (NNNOK)
Spinnmilben (TETRSP)
10 L5
null-500 L5
0 Tage
1x
Auflagen
Ziergehölze (NNNZG)
Spinnmilben (TETRSP)
12 l/ha
null-600 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Spinnmilben (TETRSP)
1.2 CQ
null-60 CQ
0 Tage
2x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Spinnmilben (TETRSP)
1.2 CQ
null-60 CQ
0 Tage
2x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Woll- oder Schmierläuse (PSECSP)
1.2 CQ
null-60 CQ
0 Tage
2x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Woll- oder Schmierläuse (PSECSP)
1.2 CQ
null-60 CQ
0 Tage
2x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Schildlaus-Arten (COXXSP)
1.2 CQ
null-60 CQ
0 Tage
2x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Schildlaus-Arten (COXXSP)
1.2 CQ
null-60 CQ
0 Tage
2x
Auflagen
Weinrebe (VITVI)
Spinnmilben (TETRSP)
8 l/ha
null-800 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Steinobst (NNNOS)
Spinnmilben (TETRSP)
10 L5
null-500 L5
0 Tage
1x
Auflagen
Beerenobst (NNNOB), Erdbeere (FRAAN)
Spinnmilben (TETRSP)
10 l/ha
null-500 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Ziergehölze (NNNZG)
Spinnmilben (TETRSP)
120 CA
null-6 LA
0 Tage
1x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Spinnmilben (TETRSP)
1.2 CQ
null-60 CQ
0 Tage
2x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Woll- oder Schmierläuse (PSECSP)
1.2 CQ
null-60 CQ
0 Tage
2x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Schildlaus-Arten (COXXSP)
1.2 CQ
null-60 CQ
0 Tage
2x
Auflagen
Weinrebe (VITVI)
Spinnmilben (TETRSP)
80 CA
null-8 LA
0 Tage
1x
Auflagen
Beerenobst (NNNOB), Erdbeere (FRAAN)
Spinnmilben (TETRSP)
100 CA
null-5 LA
0 Tage
1x
Auflagen
Kernobst (NNNOK)
Spinnmilben (TETRSP)
100 C7
null-5 LK
0 Tage
1x
Auflagen
Steinobst (NNNOS)
Spinnmilben (TETRSP)
100 C7
null-5 LK
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Phytoseiulus persimilis (Raubmilbe) eingestuft.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Encarsia formosa (Erzwespe) eingestuft.
Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
In den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten (Sondergebiete) Anwendung des Mittels nicht mehr als einmal jährlich auf derselben Fläche.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN134