Mavrik Vita
AktivZulassungs-Nr.
024218-00
Zulassungsinhaber
Nicht verfügbar
Zulassung bis
30. August 2027
Wirkstoff
tau-Fluvalinat (240 GL)
Formulierung
EW
Wirkungsbereich
Insektizid
Anwendungen (27)
Weizen (TRZSS), Roggen (SECCE), Triticale (TTLSS)
Blattläuse (APXXSP)
200 CH
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) (NNNGE)
Blattläuse als Virusvektoren (APXXSP_3)
200 CH
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Gerste (HORVX), Hafer (AVESS)
Blattläuse (APXXSP)
200 CH
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Raps (BRSNN)
Beißende Insekten (IBXXXX), Kohltriebrüssler, Großer (CEUTNA_2), Rapsstängelrüssler (CEUTNA)
200 CH
200-400 l/ha
56 Tage
1x
Auflagen
Raps (BRSNN)
Kohlschotenmücke (DASYBR)
200 CH
200-400 l/ha
56 Tage
1x
Auflagen
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) (NNNKO)
Rapsglanzkäfer (MELIAE)
0.2 l/ha
400-600 l/ha
7 Tage
1x
Auflagen
Blumenkohl (BRSOB)
Rapsglanzkäfer (MELIAE)
0.2 l/ha
400-600 l/ha
7 Tage
1x
Auflagen
Erdbeere (FRAAN)
Thripse (THYSSP)
0.2 l/ha
1000-1000 l/ha
7 Tage
2x
Auflagen
Brokkoli (BRSOK)
Rapsglanzkäfer (MELIAE), Blattläuse (APXXSP), Beißende Insekten (IBXXXX)
200 CH
400-600 l/ha
7 Tage
1x
Auflagen
Rosenkohl (BRSOF)
Blattläuse (APXXSP), Rapsglanzkäfer (MELIAE), Beißende Insekten (IBXXXX)
200 CH
400-600 l/ha
7 Tage
1x
Auflagen
Möhre (DAUCS)
Blattläuse (APXXSP), Beißende Insekten (IBXXXX)
200 CH
400-600 l/ha
14 Tage
1x
Auflagen
Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) (BEAVX)
Blattläuse (APXXSP), Beißende Insekten (IBXXXX)
200 CH
400-600 l/ha
14 Tage
1x
Auflagen
Knollensellerie (APUGR)
Blattläuse (APXXSP), Beißende Insekten (IBXXXX)
200 CH
400-600 l/ha
14 Tage
1x
Auflagen
Kohlrübe (BRSNA), Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.) (BRSRR)
Blattläuse (APXXSP), Beißende Insekten (IBXXXX)
200 CH
400-600 l/ha
14 Tage
1x
Auflagen
Wurzelpetersilie (PARCT), Meerrettich (ARWLA), Pastinak (PAVSA), Schwarzwurzel (SCVHI)
Blattläuse (APXXSP), Beißende Insekten (IBXXXX)
200 CH
400-600 l/ha
14 Tage
1x
Auflagen
Topinambur (HELTU)
Blattläuse (APXXSP), Beißende Insekten (IBXXXX)
200 CH
400-600 l/ha
14 Tage
1x
Auflagen
Rettich (RAPSN), Radieschen (RAPSR)
Blattläuse (APXXSP), Beißende Insekten (IBXXXX)
200 CH
400-600 l/ha
7 Tage
1x
Auflagen
Süßkartoffel (IPOBA)
Blattläuse (APXXSP), Beißende Insekten (IBXXXX)
200 CH
400-600 l/ha
14 Tage
1x
Auflagen
Chicoree (CICSS)
Blattläuse (APXXSP), Beißende Insekten (IBXXXX)
200 CH
400-600 l/ha
7 Tage
1x
Auflagen
Salat-Arten (NNNSS)
Blattläuse (APXXSP), Beißende Insekten (IBXXXX)
0.2 l/ha
400-600 l/ha
14 Tage
1x
Auflagen
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) (NNNGE)
Getreidehähnchen (Lema sp.) (LEMASP)
0.2 l/ha
100-400 l/ha
30 Tage
1x
Auflagen
Weizen (TRZSS)
Weizengallmücken (CECINP)
0.2 l/ha
100-400 l/ha
30 Tage
1x
Auflagen
Futtererbse (PIBSA)
Blattläuse (APXXSP)
0.2 l/ha
100-400 l/ha
7 Tage
1x
Auflagen
Ackerbohne (VICFM)
Blattläuse (APXXSP)
0.2 l/ha
100-400 l/ha
14 Tage
1x
Auflagen
Futterrübe (BEAVC), Zuckerrübe (BEAVA)
Blattläuse (APXXSP)
0.2 l/ha
100-400 l/ha
14 Tage
1x
Auflagen
Erbse (PIBST)
Blattläuse (APXXSP)
0.2 l/ha
100-400 l/ha
7 Tage
1x
Auflagen
Hülsengemüse (NNNLG), Blatt- und Stielgemüse (NNNVL), Wurzel- und Knollengemüse (NNNVW)
Beißende Insekten (IBXXXX), Blattläuse (APXXSP)
0.2 l/ha
200-400 l/ha
14 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizids auch während des Bienenfluges ausdrücklich erlaubt. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl.I S 1410, beachten.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden.
Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 3A
Der Gehalt an Toluol im technischen Wirkstoff tau-Fluvalinat darf 5 g/kg nicht überschreiten.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Hinweise
NB6641