Scala
AktivZulassungs-Nr.
024225-00
Zulassungsinhaber
Nicht verfügbar
Zulassung bis
29. Juni 2027
Wirkstoff
Pyrimethanil (400 GL)
Formulierung
SC
Wirkungsbereich
Fungizid
Anwendungen (14)
Kernobst (NNNOK)
Schorf (Venturia spp.) (VENTSP)
0.375 L5
null-500 L5
0 Tage
3x
Auflagen
Weinrebe (VITVI)
Botrytis cinerea (BOTRCI)
0.5 l/ha
null-400 l/ha
28 Tage
1x
Auflagen
Erdbeere (FRAAN)
Botrytis cinerea (BOTRCI)
2.5 l/ha
null-2000 l/ha
7 Tage
1x
Auflagen
Tabak (NIOTA)
Botrytis cinerea (BOTRCI)
1 CQ
null-100 LQ
0 Tage
1x
Auflagen
Tabak (NIOTA)
Botrytis cinerea (BOTRCI)
0.25 CQ
0.1-0.2 LQ
0 Tage
1x
Auflagen
Speisezwiebel (ALLCE)
Botrytis squamosa (SCLESQ)
2 l/ha
300-600 l/ha
14 Tage
2x
Auflagen
Porree (ALLPO)
Purpurfleckenkrankheit (Alternaria porri) (ALTEPO)
2 l/ha
300-600 l/ha
14 Tage
2x
Auflagen
Möhre (DAUCS)
Möhrenschwärze (Alternaria dauci) (ALTEDA)
2 l/ha
300-600 l/ha
21 Tage
2x
Auflagen
Gurke (CUMSA), Zucchini (CUUPG), Patisson (CUUPM)
Botrytis cinerea (BOTRCI)
1 l/ha
null-600 l/ha
3 Tage
3x
Auflagen
Moschus-Kürbis (CUUMO), Riesenkürbis (CUUMX), Garten-Kürbis (CUUPE), Flaschenkürbis (LGNSI)
Botrytis cinerea (BOTRCI)
1 l/ha
null-600 l/ha
3 Tage
3x
Auflagen
Apfel (MABSD), Birne (PYUCO)
Bitterfäule (Phylctema vagabunda) (PEZIAL), Anthracnose-Fruchtfäule, Bitterfäule (Neofabraea malicorticis) (PEZIMA), Monilinia fructigena (MONIFG), Botrytis cinerea (BOTRCI), Bitterfäule (Neofabraea perennans) (NFABPE)
1.5 l/ha
null-null
7 Tage
3x
Auflagen
Pfirsich (PRNPS), Aprikose (PRNAR)
Monilinia (MONILI)
1.5 l/ha
null-null
1 Tage
2x
Auflagen
Süßkirsche (PRNAV), Sauerkirsche (PRNCE)
Monilinia (MONILI)
1.5 l/ha
null-null
3 Tage
2x
Auflagen
Pflaume (PRNDO)
Monilinia (MONILI)
1.5 l/ha
null-null
3 Tage
2x
Auflagen
Auflagen
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): D1
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Der Gehalt an Cyanamid im technischen Wirkstoff Pyrimethanil darf 0,5 g/kg nicht überschreiten.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN134
NN161
NN165
NN170
NN180
NN191