FOLPAN 500 SC
AktivZulassungs-Nr.
024256-00
Zulassungsinhaber
Syngenta Agro GmbH
Zulassung bis
14. Februar 2028
Wirkstoff
Folpet (500 GL)
Formulierung
SC
Wirkungsbereich
Fungizid
Anwendungen (6)
Weinrebe (VITVI)
Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) (PLASVI)
0.6 l/ha
null-400 l/ha
35 Tage
8x
Auflagen
Weinrebe (VITVI)
Phomopsis viticola (PHOPVI)
1 l/ha
null-400 l/ha
35 Tage
8x
Auflagen
Weinrebe (VITVI)
Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila) (PSPZTR)
1 l/ha
null-400 l/ha
35 Tage
8x
Auflagen
Weizen (TRZSS)
Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) (SEPTTR)
1.5 l/ha
200-400 l/ha
42 Tage
2x
Auflagen
Gerste (HORVX)
Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) (PYRNTE), Sprenkelkrankheit (Ramularia collo-cygni) (RAMUCC), Rhynchosporium secalis (RHYNSE)
1.5 l/ha
150-400 l/ha
42 Tage
2x
Auflagen
Spargel (ASPOF)
Laubkrankheit (Stemphylium botryosum) (STEMBO), Laubkrankheit (Stemphylium vesicarium) (PLEOAL)
1.5 l/ha
300-600 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Auflagen
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): M4
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Der Gehalt an Tetrachlorkohlenstoff im Pflanzenschutzmittel darf 0,1 % nicht überschreiten.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN1002