Microthiol Hopfen
AktivZulassungs-Nr.
024348-00
Zulassungsinhaber
UPL Europe Ltd.
Zulassung bis
30. Juli 2028
Wirkstoff
Schwefel (800 GK)
Formulierung
WG
Wirkungsbereich
Fungizid
Anwendungen (14)
Eiche (QUESS)
Echter Mehltau (Microsphaera alphitoides) (MICRAL)
1.2 KH
200-600 l/ha
0 Tage
3x
Auflagen
Dicke Bohne (VICFJ)
Echter Mehltau (Erysiphe pisi) (ERYSPI)
1.5 KH
600-600 l/ha
1 Tage
3x
Auflagen
Erdbeere (FRAAN)
Echter Mehltau (Sphaerotheca macularis) (SPHRMA)
4.8 KH
1000-1000 l/ha
7 Tage
6x
Auflagen
Kernobst (NNNOK)
Echter Mehltau (Podosphaera leucotricha) (PODOLE)
3.5 K5
null-500 L5
7 Tage
14x
Auflagen
Stachelbeere (RIBUC)
Amerikanischer Mehltau (Sphaerotheca mors-uvae) (SPHRMU)
5 KH
1000-1000 l/ha
7 Tage
6x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Echte Mehltaupilze (ERYSSP)
2.5 KH
500-2000 l/ha
0 Tage
15x
Auflagen
Weinrebe (VITVI)
Echter Mehltau (Uncinula necator) (UNCINE)
3.6 KH
null-400 l/ha
28 Tage
8x
Auflagen
Weinrebe (VITVI)
Rebenpockenmilbe (Eriophyes vitis) (ERPHVI), Rebstock-Kräuselmilbe (Calepitrimerus vitis) (PHYCVI)
2.4 KH
null-1200 l/ha
56 Tage
8x
Auflagen
Hopfen (HUMLU)
Echter Mehltau (Sphaerotheca macularis) (SPHRMA)
5.6 KH
800-2250 l/ha
7 Tage
8x
Auflagen
Steinobst (NNNOS)
Sprühfleckenkrankheit (Blumeriella jaapii) (BLUMJA)
2 K5
500-500 L5
14 Tage
5x
Auflagen
Sauerkirsche (PRNCE), Süßkirsche (PRNAV), Steinobst (NNNOS)
Pflaumenrost (Tranzschelia pruni-spinosae) (TRANPS)
1.5 K5
500-500 L5
14 Tage
5x
Auflagen
Erbse (PIBST)
Echter Mehltau (Erysiphe pisi) (ERYSPI)
1.5 KH
600-600 l/ha
7 Tage
3x
Auflagen
Erdbeere (FRAAN), Stachelbeere (RIBUC), Beerenobst (NNNOB)
Echte Mehltaupilze (ERYSSP)
3.8 KH
1000-1000 l/ha
7 Tage
6x
Auflagen
Kernobst (NNNOK)
Schorf (Venturia spp.) (VENTSP)
3.5 K5
500-500 L5
7 Tage
14x
Auflagen
Auflagen
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 10 Tagen nach der Anwendung in Weinbau lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): M2
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Hopfen bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Weinbau bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB6641