Butisan Top
AktivZulassungs-Nr.
024365-00
Zulassungsinhaber
Plantan GmbH
Zulassung bis
30. Oktober 2027
Wirkstoff
Metazachlor + Quinmerac (375 GL, 125 GL)
Formulierung
SC
Wirkungsbereich
Herbizid
Weitere Vertriebsfirmen
- GLOBACHEM NV
Anwendungen (4)
Winterraps (BRSNW)
Acker-Fuchsschwanz (ALOMY), Gemeiner Windhalm (APESV), Einjähriges Rispengras (POAAN), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
2 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Sommerraps (BRSNS)
Gemeiner Windhalm (APESV), Einjähriges Rispengras (POAAN), Acker-Fuchsschwanz (ALOMY), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
2 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Winterrübsen (BRSSA)
Acker-Fuchsschwanz (ALOMY), Gemeiner Windhalm (APESV), Einjähriges Rispengras (POAAN), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
2 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Senf-Arten (SINSS)
Acker-Fuchsschwanz (ALOMY), Gemeiner Windhalm (APESV), Einjähriges Rispengras (POAAN), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
2 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Im technischen Wirkstoff Metazachlor darf der Gehalt an Toluol 0,5 g/kg nicht überschreiten..
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Keine Anwendung in Wasserschutzgebieten oder Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen, die vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden (Bekanntmachung BVL 18/02/02 vom 29.01.2018, BAnz AT 16.02.2018 B3, in der jeweils geltenden Fassung; auch veröffentlicht unter www.bvl.bund.de/NG301).
Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 1000 g Metazachlor pro Hektar auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 15
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 4
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Hinweise
NB6641
NN130
NN160
NN165