Merpan 80 WDG
AktivZulassungs-Nr.
024519-00
Zulassungsinhaber
Feinchemie Schwebda GmbH
Zulassung bis
30. Dezember 2026
Wirkstoff
Captan (800 GK)
Formulierung
WG
Wirkungsbereich
Fungizid
Anwendungen (8)
Kernobst (NNNOK)
Schorf (Venturia spp.) (VENTSP)
0.625 K5
null-165 L5
21 Tage
3x
Auflagen
Kernobst (NNNOK)
Lagerschorf (Venturia inaequalis) (VENTIN), Bitterfäule (Glomerella cingulata) (GLOMCI)
0.75 K5
null-165 L5
21 Tage
3x
Auflagen
Süßkirsche (PRNAV), Sauerkirsche (PRNCE)
Sprühfleckenkrankheit (Blumeriella jaapii) (BLUMJA)
0.75 K5
null-165 L5
21 Tage
1x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ), Besenheide (Calluna spec.) (CUNSS)
Pilzliche Blattfleckenerreger (FXBFXX)
1.5 KH
null-null
0 Tage
2x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ), Besenheide (Calluna spec.) (CUNSS)
Pilzliche Blattfleckenerreger (FXBFXX)
1.5 KH
null-null
0 Tage
2x
Auflagen
Besenheide (Calluna spec.) (CUNSS)
Glomerella sp. (GLOMSP)
1.5 KH
null-null
0 Tage
1x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Pilzliche Blattfleckenerreger (FXBFXX)
1.5 KH
null-null
0 Tage
2x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Pilzliche Blattfleckenerreger (FXBFXX)
1.5 KH
null-null
0 Tage
2x
Auflagen
Auflagen
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): M4
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Bei Anwendungen außerhalb der Blütezeit der Kultur ist sicherzustellen, dass sich in den Reihen der behandelten Kultur keine blühenden Unkräuter befinden.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S2
Hinweise
NB6641
NN1001
NN1002