Vorox Unkrautfrei Direkt
AktivZulassungs-Nr.
025079-63
Zulassungsinhaber
COMPO GmbH
Zulassung bis
30. Dezember 2026
Wirkstoff
Glyphosat (360 GL)
Formulierung
SL
Wirkungsbereich
Herbizid
Anwendungen (8)
Ackerbaukulturen (NNNAC)
Ausfallkulturen (NNNXA), Einkeimblättrige Unkräuter (TTTMM), Zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDD)
5 l/ha
200-300 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Futterrübe (BEAVC), Zuckerrübe (BEAVA)
Einkeimblättrige Unkräuter (TTTMM), Zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDD), Ausfallkulturen (NNNXA)
3 l/ha
200-300 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Mais (ZEAMX)
Einkeimblättrige Unkräuter (TTTMM), Zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDD), Ausfallkulturen (NNNXA)
3 l/ha
200-300 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Zuckermais (ZEAMS)
Einkeimblättrige Unkräuter (TTTMM), Zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDD), Ausfallkulturen (NNNXA)
3 l/ha
200-300 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) (NNNGE)
Einkeimblättrige Unkräuter (TTTMM), Zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDD)
5 l/ha
200-300 l/ha
14 Tage
1x
Auflagen
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) (NNNGE)
Einkeimblättrige Unkräuter (TTTMM), Sikkation (YELSI), Zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDD)
5 l/ha
200-300 l/ha
14 Tage
1x
Auflagen
Ziergehölze (NNNZG)
Einkeimblättrige Unkräuter (TTTMM), Zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDD)
0.5 CQ
20-40 CQ
0 Tage
1x
Auflagen
Kernobst (NNNOK)
Einkeimblättrige Unkräuter (TTTMM), Zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDD)
0.5 CQ
20-40 CQ
42 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ha überschreitet.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): G
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Der Gehalt an N-Nitrosoglyphosat im technischen Konzentrat von Glyphosat oder Glyphosatsalzen darf 1mg/kg nicht überschreiten. Der Gehalt an Formaldehyd darf 1,3 g/kg bezogen auf die Äquivalenzmasse der Glyphosatsäure nicht überschreiten.
Verpackungen
Hinweise
NB6641