MIRADOR 250 SC
AktivZulassungs-Nr.
025090-60
Zulassungsinhaber
ADAMA Deutschland GmbH
Zulassung bis
30. Dezember 2027
Wirkstoff
Azoxystrobin (250 GL)
Formulierung
SC
Wirkungsbereich
Fungizid
Anwendungen (8)
Weizen (TRZSS)
Braunrost (Puccinia recondita) (PUCCRE)
1 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Gerste (HORVX)
Zwergrost (Puccinia hordei) (PUCCHD)
1 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Triticale (TTLSS)
Braunrost (Puccinia recondita) (PUCCRE)
1 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Roggen (SECCE)
Braunrost (Puccinia recondita) (PUCCRE)
1 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Hafer (AVESS)
Haferkronenrost (Puccinia coronata) (PUCCCA)
1 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Raps (BRSNN)
Alternaria brassicae (ALTEBA)
1 l/ha
200-500 l/ha
21 Tage
1x
Auflagen
Raps (BRSNN)
Halsnekrose (Leptosphaeria maculans) (LEPTMA_1)
1 l/ha
200-500 l/ha
21 Tage
1x
Auflagen
Raps (BRSNN)
Sclerotinia sclerotiorum (SCLESC)
1 l/ha
200-500 l/ha
21 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C3
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Hinweise
NB6641
NN1002