Ratron Schermaus-Sticks
AktivZulassungs-Nr.
025389-00
Zulassungsinhaber
Nicht verfügbar
Zulassung bis
30. Dezember 2027
Wirkstoff
Zinkphosphid (8 GK)
Formulierung
RB
Wirkungsbereich
Rodentizid
Anwendungen (16)
Ackerbaukulturen (NNNAC)
Schermaus (ARVCTE)
1 Z2
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0 Tage
1x
Auflagen
Ackerbaukulturen (NNNAC)
Schermaus (ARVCTE)
1 ZK
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0 Tage
1x
Auflagen
Wiesen, Weiden (NNNFW)
Schermaus (ARVCTE)
1 Z2
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0 Tage
1x
Auflagen
Wiesen, Weiden (NNNFW)
Schermaus (ARVCTE)
1 ZK
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0 Tage
1x
Auflagen
Weinrebe (VITVI)
Schermaus (ARVCTE)
1 Z2
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0 Tage
1x
Auflagen
Weinrebe (VITVI)
Schermaus (ARVCTE)
1 ZK
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0 Tage
1x
Auflagen
Forstpflanzen (NNNWW)
Schermaus (ARVCTE)
1 Z2
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0 Tage
1x
Auflagen
Forstpflanzen (NNNWW)
Schermaus (ARVCTE)
1 ZK
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0 Tage
1x
Auflagen
Obstkulturen (NNNOO)
Schermaus (ARVCTE)
1 Z2
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0 Tage
1x
Auflagen
Obstkulturen (NNNOO)
Schermaus (ARVCTE)
1 ZK
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0 Tage
1x
Auflagen
Gemüsekulturen (NNNVV)
Schermaus (ARVCTE)
1 Z2
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0 Tage
1x
Auflagen
Gemüsekulturen (NNNVV)
Schermaus (ARVCTE)
1 ZK
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0 Tage
1x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Schermaus (ARVCTE)
1 Z2
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0 Tage
1x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Schermaus (ARVCTE)
1 ZK
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0 Tage
1x
Auflagen
Wiesen, Weiden (NNNFW)
Schermaus (ARVCTE)
1 Z2
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0 Tage
1x
Auflagen
Wiesen, Weiden (NNNFW)
Schermaus (ARVCTE)
1 ZK
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0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem kindergesicherten Verschluss versehen sein.
Anwendung nur, wenn die Notwendigkeit einer Bekämpfungsmaßnahme durch Probefänge oder ein anderes geeignetes Prognoseverfahren belegt ist.
Nicht offen auslegen/ausbringen.
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Köder unzugänglich für Kinder und für Haus- und Wildtiere auslegen.
Falls während und nach Bekämpfungsmaßnahmen tote oder sterbende Ratten oder Mäuse gefunden werden, sind diese sofort wegzuräumen, um Sekundärvergiftungen vorzubeugen.
Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Kinder fernhalten.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Bei der Entsorgung verbliebener Köder und bei der Reinigung von Köderstationen sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB663
NN000