Kanemite SC
AktivZulassungs-Nr.
025855-00
Zulassungsinhaber
Nicht verfügbar
Zulassung bis
14. November 2027
Wirkstoff
Acequinocyl (150 GL)
Formulierung
SC
Wirkungsbereich
Akarizid
Anwendungen (17)
Kernobst (NNNOK)
Spinnmilben (TETRSP)
0.625 L5
500-500 L5
14 Tage
1x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Spinnmilben (TETRSP)
1.25 l/ha
1000-1000 l/ha
0 Tage
3x
Auflagen
Hopfen (HUMLU)
Spinnmilben (TETRSP)
1.5 l/ha
1000-1000 l/ha
21 Tage
1x
Auflagen
Tomate (LYPES)
Spinnmilben (TETRSP)
0.625 l/ha
600-600 l/ha
3 Tage
2x
Auflagen
Aubergine (SOLME)
Spinnmilben (TETRSP)
0.625 l/ha
600-600 l/ha
3 Tage
2x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Spinnmilben (TETRSP)
1.25 l/ha
1000-1000 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Gurke (CUMSA)
Spinnmilben (TETRSP)
0.625 l/ha
600-600 l/ha
3 Tage
2x
Auflagen
Sauerkirsche (PRNCE)
Spinnmilben (TETRSP)
0.625 L5
500-500 L5
21 Tage
1x
Auflagen
Süßkirsche (PRNAV)
Spinnmilben (TETRSP)
0.625 L5
500-500 L5
21 Tage
1x
Auflagen
Pflaume (PRNDO)
Spinnmilben (TETRSP)
0.625 L5
500-500 L5
21 Tage
1x
Auflagen
Himbeere (RUBID), Brombeere (RUBFR)
Spinnmilben (TETRSP), Gallmilben (Eriophyidae) (SISDCD)
1.25 l/ha
null-1000 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Himbeere (RUBID), Brombeere (RUBFR)
Spinnmilben (TETRSP), Gallmilben (Eriophyidae) (SISDCD)
1.25 l/ha
null-1000 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Gurke (CUMSA)
Spinnmilben (TETRSP)
1.25 l/ha
null-600 l/ha
3 Tage
1x
Auflagen
Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) (CPSAN)
Spinnmilben (TETRSP)
0.625 l/ha
600-600 l/ha
3 Tage
2x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Gallmilben (ERPHSP)
1.87 l/ha
500-1500 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Gallmilben (ERPHSP)
2.5 l/ha
500-1500 l/ha
0 Tage
3x
Auflagen
Baumschulgehölzpflanzen (NNNBA)
Gallmilben (ERPHSP)
1.87 l/ha
500-1500 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Phytoseiulus persimilis (Raubmilbe) eingestuft.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 20B
Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S2
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN130
NN1323
NN134
NN160
NN165
NN170
NN1842