Propulse
AktivZulassungs-Nr.
027208-00
Zulassungsinhaber
Bayer CropScience Deutschland GmbH
Zulassung bis
14. August 2026
Wirkstoff
Prothioconazol + Fluopyram (125 GL, 125 GL)
Formulierung
SE
Wirkungsbereich
Fungizid
Anwendungen (11)
Raps (BRSNN)
Weißstängeligkeit (Sclerotinia sclerotiorum) (SCLESC_1)
1 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Raps (BRSNN)
Rapsschwärze (Alternaria brassicae) (ALTEBA_1)
1 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Mais (ZEAMX)
Augenfleckenkrankheit an Mais (Kabatiella zeae) (KABAZE), Blattdürre an Mais (Setosphaeria turcica) (SETOTU)
1 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Mais (ZEAMX)
Augenfleckenkrankheit an Mais (Kabatiella zeae) (KABAZE), Blattdürre an Mais (Setosphaeria turcica) (SETOTU)
1 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Kartoffel (SOLTU)
Dürrfleckenkrankheit (Alternaria solani) (ALTESO), Alternaria alternata (ALTEAL)
0.5 l/ha
100-400 l/ha
21 Tage
3x
Auflagen
Sojabohne (GLXMA)
Sclerotinia sclerotiorum (SCLESC), Diaporthe phaseolorum var. sojae (DIAPPS)
1 l/ha
200-400 l/ha
28 Tage
2x
Auflagen
Zuckerrübe (BEAVA)
Cercospora beticola (CERCBE)
1.2 l/ha
120-400 l/ha
7 Tage
2x
Auflagen
Zuckerrübe (BEAVA)
Echter Mehltau (Erysiphe betae) (ERYSBE)
1.2 l/ha
120-400 l/ha
7 Tage
2x
Auflagen
Zuckerrübe (BEAVA)
Ramularia-Blattflecken (Ramularia beticola) (RAMUBE)
1.2 l/ha
120-400 l/ha
7 Tage
2x
Auflagen
Zuckerrübe (BEAVA)
Rübenrost (Uromyces betae) (UROMBE)
1.2 l/ha
120-400 l/ha
7 Tage
2x
Auflagen
Zuckerrübe (BEAVA)
Stemphylium sp. (STEMSP)
1.2 l/ha
120-400 l/ha
7 Tage
2x
Auflagen
Auflagen
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C2
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB6645
NB6641