CROWN MH
AktivZulassungs-Nr.
027233-60
Zulassungsinhaber
Certis Belchim B.V.
Zulassung bis
30. Oktober 2033
Wirkstoff
Maleinsäurehydrazid (270 GL)
Formulierung
SL
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Anwendungen (6)
Kartoffel (SOLTU)
Keimhemmung (YKEIM)
11 l/ha
300-600 l/ha
21 Tage
1x
Auflagen
Speisezwiebel (ALLCE)
Keimhemmung (YKEIM)
8.9 l/ha
500-600 l/ha
4 Tage
1x
Auflagen
Kartoffel (SOLTU)
Keimhemmung (YKEIM)
11 l/ha
300-600 l/ha
21 Tage
1x
Auflagen
Tabak (NIOTA)
Hemmung des Triebwachstums (YWHTR)
8.3 l/ha
300-600 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Tabak (NIOTA)
Ästige Sommerwurz (Orobanche ramosa) (ORARA)
8.3 l/ha
300-600 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Schalotte (ALLAS), Knoblauch (ALLSA)
Keimhemmung (YKEIM)
8.9 l/ha
500-600 l/ha
4 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Verpackungen
Hinweise
NB6641